Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/0269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der möglichen Beteiligung zur Auslegung des Entwurfes des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 5.10.2021, sich für ein Windeignungsgebiet nahe der Ortslage Groß Glienicke (z. B. im Bereich des ehemaligen Schießplatzes) für bis zu 3 rger-Windkraftanlagen für die Bürgerschaft des OT Groß Glienicke einzusetzen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die LH Potsdam hat einen Beschluss zur Klimakrise gefasst. Auf dem Gebiet der LH Potsdam steht jedoch bis heute keine einzige Windkraftanlage zur Nutzung regenerativer Energie.

Ein Vorschlag Windkraftanlagen im Bereich des B-Plans 19 "Ehemaliger Schießplatz" (OT Groß Glienicke) planungsrechtlich zu ermöglichen, traf auf Bedenken, dass die Fläche des B-Plans nicht als Windvorzugsgebiet im Regionalplan ausgewiesen ist.

 

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming hat in ihrer Sitzung am 18.11.2021 den Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 5.10.2021, bestehend aus textlichen Festlegungen und Festlegungskarte mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Eröffnung des Beteiligungsverfahrens und die öffentliche Auslegung der Unterlagen nach § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 RegBkPlG beschlossen.

Der Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 wird mit seiner Begründung, den ergänzenden Unterlagen sowie dem Umweltbericht vom 10. März 2022 bis einschließlich 10. Mai 2022 ausgelegt bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming.

 

Mit einer Ausweisung eines Windvorzugsgebietes kann die LH Potsdam eine Betrag dafür leisten, dass sich der OT Groß Glienicke in der Stromversorgung ein Stück zur Autarkie entwickelt.

 

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