Große Anfrage - 22/SVV/0266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Landeshauptstadt Potsdam ist mit Beschluss der Stadtverordneten 08/SVV/0325 am 07.05. 2008 Mitstifter der Stiftung Garnisonkirche Potsdam und somit verpflichtet, sich für die Stiftungsziele und Einhaltung der Satzung einzutreten. Die Landeshauptstadt entsendet ein Mitglied in das Kuratorium der Stiftung.

Dieses Mitglied vertritt im Kuratorium die Interessen der Landeshauptstadt in zweifacher Hinsicht. Zum einen als Vertreter der städtischen Interessen und zum anderen, um sich für das Erreichen des Stiftungszwecks einzusetzen. In beiden Fällen besteht eine Informations- und Dialogpflicht mit den Stadtverordneten. Denn diese vertreten mit dem OB (aktuell Mitglied im Kuratorium für die LHP) die Landeshauptstadt Potsdam. Das heißt, in Routineangelegenheiten handelt er selbständig, in grundsätzlichen Angelegenheiten bedarf es nach unserem Verständnis jedoch der Abstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die momentane Situation wirft viele Fragen zur finanziellen Situation und zur Zukunft des Projektes Wiederaufbau der Garnisonkirche auf. Beklagt wird allgemein fehlende Transparenz.

 

Die Anfrage dient daher der Transparenz und der Kontrolle, sowie der Prüfung und Vorbereitung von Beschlussvorlagen.

 

Hintergrund dazu u.a.:

 

Aussprache im Hauptausschuss am 23.02.22:

Altbischof Huber hat bei der Aussprache im HA am 23.02.22 gesagt, dass Kuratorium sei immer regelmäßig über die finanzielle Situation informiert worden, und die angespannte Situation sei für das Kuratorium keine Überraschung.

 

Bundesrechnungshof (BRH)- Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen (Info aus dem Internet):

Das Ergebnis seiner Prüfung teilt der Bundesrechnungshof grundsätzlich der geprüften Stelle mit und erörtert es mit ihr. Auf dieser Grundlage stellt der Bundesrechnungshof seine Prüfungsergebnisse abschließend fest. Die Prüfungsergebnisse kann er unter bestimmten Voraussetzungen Dritten zugänglich machen (§ 96 Absatz 4 BHO). 

Aus den Akten über das Prüfungs- und Beratungsverfahren dürfen hingegen keine Informationen an Dritte weitergegeben werden. Dies schützt den sensiblen Beratungs- und Entscheidungsfindungsprozess im Bundesrechnungshof.

14.03.22 -  http://potsdam-stadtfueralle.de/ :

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat der Stiftung als Drittbetroffene am 09. August 2021 die relevanten Passagen aus der Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofs vom 22. Juni 2021 mitgeteilt. 

Fragen der Fraktion an den Oberbürgermeister: 

  1. Wurde das Kuratorium nach dem Bekanntwerden der Untersuchung durch den BRH im Februar 2021 darüber und über die finanzielle Lage im Detail unterrichtet?

 

Nein. Im Kuratorium wurde erst am 15.03.2022, in der 38. Kuratoriumssitzung, nachdem dies im Februar 2022 bereits in den Medien stand, eine Prüfung des BKM bestätigt, bei der die Förderung an die Stiftung GK geprüft wurde.

 

  1. Haben Sie als durch die StVV entsandtes Mitglied in das Kuratorium darauf gedrängt, dass die finanziellen Angelegenheiten dem Kuratorium laufend, insbesondere nach Bekanntwerden der Untersuchung durch den BRH, dargestellt werden?

 

Der Oberbürgermeister hat in den Sitzungen regelmäßig zu finanziellen Fragen anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen Nachfragen gestellt.

 

  1. Wann hat das Kuratorium beschlossen, die Idee „Forum an der Plantage“ aufzugreifen bzw. über die Überlassung des Kirchengrundstückes mit der LHP zu verhandeln?

 

Das Kuratorium hat im Januar 2022 ein positives Votum zur Idee „Forum an der Plantage“ abgegeben. Hierbei wurde jedoch nicht über das Kirchengrundstück verhandelt.

 

  1. Die Idee Forum an der Plantage aufzugreifen war ein substantieller Eingriff, also Bruch in die bzw. der Stiftungssatzung.

 

Warum wurde die Stadtverordnetenversammlung als Mitstifter nicht vor der abschließenden Entscheidung darüber informiert und ihr ermöglicht, sich dazu zu positionieren?

 

Die Konzeption eines Forums an der Plantage ist kein substanzieller Eingriff in die Stiftungssatzung.

Ebenso wird nicht mit der Satzung gebrochen. Die Konzeption eines Forums an der Plantage ist mit den Stiftungszielen und zwecken gemäß § 2 konform, als dass die Stiftung bezweckt:

 

1.) kirchliche Zwecke, 2.) Förderung der Religion, 3.) Förderung von Kunst, 4.) Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

 

In der SVV und dem HA wurde regelmäßig über die Pläne zum Forum an der Plantage berichtet.

 

  1. Wann hat der BRH das Prüfergebnis der Stiftung Garnisonkirche Potsdam mitgeteilt und mit ihr erörtert?

 

Nach Aussage des Vorstandes und des Kuratoriumsvorsitzenden sei dieser vor dem 07.12.2021 informiert worden. (vgl. Kleine Anfrage 22/SVV/103)

 

  1. Wann und wie wurden die Mitglieder des Kuratoriums darüber informiert?

 

Die Mitglieder des Kuratoriums wurden erst nach Bekanntgabe des Prüfergebnisses in der Kuratoriumssitzung am 15.03.2022 über die Prüfung informiert.

 

  1. Ist bekannt, ob das Prüfungsergebnis Dritten (wie es gem. § 96 Absatz 4 BHO möglich ist) zur Kenntnis gebracht wurde? Wenn ja, wem?

 

Die grundsätzliche Prüfungsfeststellung wurde über die Presse veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor.

 

 

  1. Haben Sie als Oberbürgermeister von der Stiftung oder Dritten von der Prüfung des BRH Kenntnis gehabt? Wenn ja, seit wann und welche?

 

Der Oberbürgermeister hat vom Prüfbericht des BRH aus der Presse erfahren.

 

  1. Seit wann haben Sie mit wem von der Stiftung Garnisonkirche Potsdam Gespräche über „Das Forum an der Plantage“ geführt, insbesondere mit dem Ziel, Verzicht auf den Wiederaufbau des Kirchenschiffs und Erhalt des Rechenzentrums?

 

Der Oberbürgermister hat keine Gespräche mit der Stiftung Garnisonkirche zum „Forum an der Plantage“ geführt, sondern vielmehr haben Vertreter:innen von Stiftung GK, LHP und RZ gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet. Die Gespräche wurden gemäß Beschlusssache 20/SVV/0295 geführt.

 

  1. Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin/Brandenburg schlesische Oberlausitz (EKBO) hat in ihrem Beschluss im April 2016 einem zinsfreien Darlehen an die Stiftung Garnisonkirche Potsdam in Höhe von € 3,25 Mio. unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung des ersten Bauabschnittes in Höhe von 26,1 Mio. € gesichert ist, zugestimmt. Vom Kirchenschiff oder einem „Bruch“ ist darin nicht die Rede.

 

           Wann und warum hat sich die Stiftung Garnisonkirche Potsdam im Kuratorium

           mit dem Kirchenschiff, dem Kirchengrundstück und dem „Bruch“ mit welchem

           Ergebnis befasst und beschlossen, daber mit der LHP zu verhandeln?

 

Die Stiftung hat hierzu noch keinen Beschluss gefasst, da das Kirchenschiff zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Planungen war.

 

  1. Was steht konkret im Darlehensvertrag?

 

Die LHP ist weder Darlehensgeber noch Darlehensnehmer des Vertrags.

 

Diese Frage betrifft die Stiftung und muss an diese gerichtet werden.

 

  1. In dem Beschluss vom April 2016 fordert die Synode die Vernetzung der Stiftung Garnisonkirche zur Stadtkirchenarbeit und eine Zusammenarbeit, sowie eine enge Einbindung der Arbeit des Nagelkreuzzentrums. Hat das Kuratorium darauf gedrungen, diese Einbindung und Vernetzung bei den Gesprächen über das „Forum an der Plantage“ und im Design Thinking Prozess umzusetzen? 

 

Die Stiftung befand sich zu diversen Themen im Austausch mit den Studierenden. Eine ausführliche Beantwortung kann nur durch die Stiftung erfolgen.

 

  1. Was hat die im Gesprächsvermerk vom 09.10.2021 zur angespannten Finanzlage der Stiftung von Herrn Leinemann gemachte Zusage, sich bei den Trägern der Stiftung „namentlich der Kirche und der Stadt Potsdam, nachdrücklich um eine finanzielle Absicherung insbesondere und zumindest ihres laufenden Betriebs zu bemühen.“ konkret zu bedeuten?

 

Herr Leinemann ist nicht explizit auf die Stadt zugekommen.

Der Oberbürgermeister kann sich nicht an Interpretationen von Aussagen des Stiftungsvorstandes beteiligen.
 

  1. Im Beschluss des Kuratoriums vom 17.1.22 ist zu lesen: „Die Absicht der Landeshauptstadt, im weiteren Prozess eine breite Einbindung der Stadtgesellschaft sicherzustellen und dadurch auch den Dialog mit den im Kuratorium vertretenen Institutionen und Organisationen und der Stadtgesellschaft zu gewährleisten, findet die ausdrückliche Zustimmung des Kuratoriums.“

 

Wer ist konkrete mit „...den Dialog mit den im Kuratorium vertretenen Institutionen und Organisationen und der Stadtgesellschaft… gemeint?

 

Der Oberbürgermeister hat dem Hauptausschuss in der Sitzung am 17.05.22 einen Vorschlag für ein mehrstufiges Verfahren unterbreitet. Dieses Verfahren sieht die Beteiligung zahlreicher Akteure der Stadtgesellschaft vor.

 

  1. Im Design Thinking Prozess waren mit dem Vorsitzenden der Fördergesellschaft und dem Vorstand der Stiftung für die vielen Spender und Mitglieder der Fördergesellschaft vermeintlich Befürworter für den Wiederaufbau des Kirchenschiffs vertreten.

 

Nachdem die sich jedoch vermutlich bereits während der Gespräche für das Forum an der Plantage entschieden hatten, gab es niemanden mehr bei den Prozessteilnehmern, von denen die Position Wiederaufbau des Kirchenschiffs in den weiteren Gesprächen vertreten wurde.

Aus welchen Gründen wurden unterlassen, für die weiteren Gesprächsrunden ein ausgewogenes Meinungsspektrum der Nutzer und der Stadtgesellschaft herzustellen?

 

Der Oberbürgermeister teilt diese Auffassung nicht.

 

Die entsprechenden Vertretenden des Design Thinking Prozesses vertraten den Prozess ihren Einrichtungen bzw. Gremien gegenüber.

 

  1. Bezüglich des Darlehensvertrages zwischen der Stiftung und der EKBO über 3,5 Mio. Euro und der Grundbuch-Eintragungen der 2010 und 2013 an die Stiftung zum Wiederaufbau der Garnisonkirche übertragenen Grundstücke gibt es immer wieder Fragen, Unklarheiten und Gerüchte.

 

Teilen Sie als OB den Grundsatz, dass die Landeshauptstadt Potsdam Mitstifter ist und diese außer dem OB auch von den Stadtverordneten vertreten wird, letzteres das Recht auf Einsicht in Darlehensvertrag und Grundbucheintragungen haben?

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist Mitstifterin gemäß Satzung der Stiftung Garnisonkirche.

Das Recht in Einsicht von Akten regelt das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG).

Weitere Fragestellungen werden im Rahmen der laufenden rechtlichen Prüfung erörtert.

 

 

 

Zuständigkeit: Bereich des Oberbürgermeisters

 


 

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