Beschlussvorlage - 22/SVV/0332

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klima: Die Beschlussfassung bringen keinerlei klimatische Auswirkungen mit sich.

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH wurde in 2008 gegründet und unter der Nummer HRB 21178 P im Handelsregister eingetragen.

 

Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH. Die ProPotsdam GmbH hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH.

 

r die Luftschiffhafen Potsdam GmbH gilt gegenwärtig der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 11.04.2016, der am 16.04.2016 im Handelsregister eingetragen wurde.

 

Gesellschaftsgegenstand der Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin ProPotsdam GmbH, für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere die Bewirtschaftung und Entwicklung der sportlichen Infrastruktureinrichtung Luftschiffhafen Potsdam.

 

Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH hat einen Aufsichtsrat, der aus neun Mitgliedern besteht. Den Vorsitz des Aufsichtsrates führt der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/e von ihm/ihr betraute/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam. Sieben Aufsichtsratsmitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt. Ein Aufsichtsratsmitglied wird von der Alleingesellschafterin ProPotsdam GmbH entsandt, welches den/die Vorsitzende/n des Aufsichtsrates bei deren/dessen Abwesenheit vertritt.

 

II. Handlungsbedarf

 

Am 06.03.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung den überarbeiteten Mustergesellschaftsvertrag für Mutterunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen (DS-Nr.: 18/SVV/0785). Die Überarbeitung des Mustergesellschaftsvertrages erfolgte auf Antrag in der Stadtverordnetenversammlung bzw. im weiteren Verlauf gemäß Auftrag an den Oberbürgermeister durch den Hauptausschuss der Landeshauptstadt Potsdam. Im Rahmen des Überarbeitungsprozesses wurden externe Sachverständige, die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg sowie VertreterInnen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen von Fachgesprächen einbezogen.

 

Infolge des geänderten Mustergesellschaftsvertrages für Mutterunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam werden auch entsprechende Anpassungen von Gesellschaftsverträgen von Tochterunternehmen sukzessive umgesetzt, um die kommunalrechtlichen Vorgaben auch in den Tochterunternehmen konsequent nachhalten zu nnen. Die Neuregelungen im Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH orientieren sich grundsätzlich an dem Mustergesellschaftsvertragr Mutterunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Der Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte im entworfenen angepassten Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH folgt ebenso größtenteils dem des Mustergesellschaftsvertrages. Bei der Festlegung von Wertgrenzen in § 7 Abs. 2 bzw. § 10 Abs. 5 des entworfenen angepassten Gesellschaftsvertrages wurden unternehmensspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen.

 

Zusätzlich wird gemäß DS-Nr.: 22/SVV/0214 „Digitale Sitzungsformate der Organe der Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam“ die gesamtgesellschaftliche Entwicklung hinsichtlich des Umgangs mit (z.B. pandemischen) Ausnahmesituationen berücksichtigt und damit die Handlungsfähigkeit des Unternehmens und seiner maßgeblichen Gremien gestärkt bzw. krisensicherer gestaltet. In den §§ 6 und 9 werden somit zusätzliche Möglichkeiten der digitalen Einladung, Übersendung von Unterlagen und alternativen, technisch unterstützten Sitzungsformate samt Beschlussfassung geschaffen.

 

Eine weitere Anpassung betrifft vor dem Hintergrund der Stärkung des (verhältnismäßigen) Einflusses der über die Stadtverordnetenversammlung entsendeten Mitglieder des Überwachungs- und Kontrollorgans die grundsätzliche personelle Besetzung des Aufsichtsrats. In konsequenter Anwendung der Ergebnisse und Empfehlungen des Prüfberichts der Transparenzkommission insbesondere zur Vermeidung von personellen Identitäten zwischen der Vertretung in Gesellschafterversammlungen und entsprechenden Aufsichtsratsmitgliedschaften wird zukünftig kein gesellschaftsvertraglich gesetztes Mitglied des Aufsichtsrats durch die Muttergesellschaft ProPotsdam GmbH mehr benannt. Diese Regelung stellte bis dato ohnehin eine historisch bedingte Ausnahme innerhalb der Gremienbesetzungen im Beteiligungsportfolio der Landeshauptstadt Potsdam dar und entfällt nun ersatzlos, sodass das Stimmenverhältnis der städtischen VertreterInnen aufgewertet wird. Auskunftspersonen u.a. der Muttergesellschaft ProPotsdam GmbH können weiterhin mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 109 AktG bedarfsweise als Gäste hinzugezogen werden.

 

In der beiliegenden Synopse (Anlage 2) werden der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH und der Vorschlag eines angepassten Gesellschaftsvertrages für die Luftschiffhafen Potsdam GmbH insgesamt gegenübergestellt.

 

Gemäß § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

Somit wird der angepasste bzw. überarbeitete Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

 

Anlagen:

 

1. Gesellschaftsvertrag n.F.

2. Synopse
 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH keine finanziellen Aufwendungen. Die Kosten der notariellen Beurkundung der Gesellschaftsvertragsänderung werden durch die Gesellschaft getragen.

 

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Anlagen

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