Beschlussvorlage - 22/SVV/0329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister und das Kuratorium der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ werden auf der Grundlage des Tätigkeitsberichtes der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“r 2021 gem. § 10 der Satzung der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ in der Fassung vom 04.11.2015 entlastet.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ X keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die kommunale Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ wurde im Jahr 1993 mit einem Stiftungskapital von 50.000 DM errichtet. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in Ihrer Sitzung am 01.12.1993 die Stiftungssatzung beschlossen, die zum 01.01.1994 in Kraft trat und mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2015 geändert wurde.

 

Gemäß § 10 der geltenden Stiftungssatzung vom 03.12.2008 ist der Jahresbericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie eine Erklärung über die Bestandserhaltung des Stiftungsvermögens bis zum 31. rz des Folgejahres zu erstellen.

 

Entsprechend der Stiftungssatzung hat das Kuratorium der Stiftung Altenhilfe Stellung zum Jahresbericht zu nehmen. Von den Kuratoriumsmitgliedern wurde die Weitergabe des Tätigkeitsberichtes an die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 14.03.2022 empfohlen.

 

Abschließend wird der Jahresbericht der Stiftung Altenhilfe der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters und des Kuratoriums der Stiftung Altenhilfe Potsdam vorgelegt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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