Beschlussvorlage - 22/SVV/0343

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Die Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Potsdam zugelassenen Taxen Taxitarifverordnung der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage 1.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

keine

 

 

Begründung:

 

  1. Erfordernis einer weiteren Aktualisierung

Aufgrund der bestehenden Rechtslage sind Konzessionen zum Verkehr mit Taxen zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) wiederholt im Jahr 2020 die Erstellung eines Gutachtens gem. § 15 Abs. 4 PBefG zur Analyse und Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Lage sowie der Angebots- und Nachfragesituation und somit der objektiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Taxigewerbe der Stadt beauftragt.

 

Im Ergebnis stellten sich die wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmer und die Funktionsfähigkeit des Gewerbes gegenüber den Vorjahren als verbessert dar, welche jedoch eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes nicht ausschließen lässt.

Insbesondere die Empfehlungen und Hochrechnungen für die Folgejahre 2021 und 2022 zeigen eine sich einstellende Kostenunterdeckung auf.

 

Aufgrund dieses Ergebnisses und eines gemeinsam gestellten Antrages des Potsdamer Taxiverbandes e.V. (PTV) und der Taxi-Genossenschaft Potsdam e.G. (TGP) vom Mai 2021 wurde die Taxitarifverordnung der Stadt Potsdam erneut überarbeitet.

 

Begründet wird der Antrag der Taxiverbände im Wesentlichen mit der pandemiegeplagten wirtschaftlichen Lage, sowie dem stetigen Anstieg der Betriebskosten.

Hierin wird als wichtigste Einflussgröße die Mindestlohnthematik angeführt, die sich direkt oder indirekt auf nahezu alle Gebührenmerkmale auswirkt.

Nach Einschätzung der Potsdamer Taxiverbände gewährleisten die derzeit gültigen Tarife der Taxitarifverordnung nicht mehr die gesetzlich geforderte Wirtschaftlichkeit (Insolvenzschutz) der Unternehmen und den zu kalkulierenden Unternehmerlohn.

 

Die beantragten Tarifhöhen wurden einvernehmlich mit den Antragstellern in die Beschlussvorlage eingebracht.

 

 

  1. Darstellung Antragsgründe

Gutachterlich wurde festgestellt, dass die ermittelten Gesamtkosten im Mittel über alle Taxis im Zeitraum 2015 bis 2018 eine Verbesserung erfahren haben, jedoch für die zukünftigen Jahre ab 2022 keine Kostendeckung mehr gewährleistet werden kann.

 

Um die Bilanzsituation zu verdeutlichen, wird nachstehend die gutachterliche Prognoserechnung der Kostendeckung für das Jahr 2022 dargestellt.

 

 

 

T a r i f e r h ö h u n g    01/2018

Basis 2018

Hochrechnung

2021*)

Hochrechnung

2022*)

Variable Kosten

(Kraftstoff, Werkstatt…)

8.286,00 €

9.230,55 €

9.876,69 €

Fixkosten

(Abschreibung, Steuern,

 Verwaltungskosten)

11.159,00 €

11.900,25 €

12.197,76 €

Personalkosten

(einschl. Mindestlohn ab Juli

 2022; 10,45€/h)

29.445,00 €

32.078,35 €

34.933,32 €

Gesamtkosten, (entspricht Mindestumsatz)

51.334,00 €

55.803,01 €

 59.653,51 €

Fahrgeldeinnahmen

54.205,00 €

56.679,188 €

 56.962,58 €

Kostendeckungsgrad

105,6 %

101,6 %

95,5 %

Prozentualer Gewinn (bezogen auf den Umsatz)

5,3 %

1,5 %

            - 4,7 %

 

     *) Ermittlung der Kostendeckung ohne Corona-Pandemie und aktueller Kraftstoffpreisentwicklung

 

 

Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass die Taxiunternehmer in der Landeshauptstadt Potsdam in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigenden Kosten gegenüberstanden. Dies betrifft alle Bereiche zur Durchführung des Taxibetriebes, zum Beispiel Fahrzeug- und Kraftstoffkosten, aber auch Gebäudekosten von Büros, Telekommunikations- und Energiekosten oder ähnliches. In deren Folge ist die zwischenzeitlich verbesserte wirtschaftliche Lage wieder als sehr kritisch einzustufen.

Insbesondere die regelmäßigen Anhebungen des Mindestlohnes sowie weitere absehbare Anpassungen haben die Taxibetriebe mit angestellten Beschäftigten finanziell weiter belasten; dieser Trend wird sich zukünftig weiter fortsetzen.

 

Um den erforderlichen Zuwachs bei den Fahrgeldeinnahmen zu erzielen und die Beseitigung der Erlösunterdeckung zu erreichen, wird es erforderlich, eine entsprechende Erhöhung der Beförderungsentgelte durchzuführen.

Seitens des Gutachters wird eine Erhöhung des Preises für eine durchschnittliche Fahrt in Höhe von bis zu 12 % empfohlen.

 

 

  1. Fazit

Gemäß § 13 Abs. 1 PBefG sind die zu gewährleistende Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens grundlegende Voraussetzungen für die Genehmigung zur Personenbeförderung.

Der Unternehmer muss stets in der Lage sein, die aus dem Betrieb erwachsenden Verbindlichkeiten zu erfüllen und seine Fahrzeuge in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten. Das bedeutet, dass jeder Unternehmer in der Verantwortung steht, die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit seines Betriebes nachzuweisen (was im Falle einer mangelnden Leistungsfähigkeit den Entzug der Taxikonzession, sprich den Wegfall der wirtschaftlichen Existenz, bedeuten würde).

 

Im gutachterlichen Ergebnis wurde festgestellt, dass die wirtschaftliche Lage in den Taxiunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam unzureichend ist und damit eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Der für 2022 gutachterlich festgestellte prozentuale Gewinn für ein durchschnittliches Potsdamer Taxi, bezogen auf den Ist-Umsatz, beträgt nach Hochrechnung - 4,7 % ohne Einfluss der Corona-Pandemie und der sich aktuell entwickelnden überdurchschnittlichen Kostensteigerungen insbesondere der Betriebskosten (Kraftstoffpreise).

 

Demnach bestehen für die Genehmigungsbehörde das Handlungserfordernis bzw. die gesetzliche Handlungspflicht, durch eine entsprechend kostendeckende Taxitarifverordnung die Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

 

Anzumerken hierbei ist, dass aufgrund von Geschäftsaufgaben die derzeitige Konzessionsanzahl mit aktuell 134 weit unterhalb der gutachterlich empfohlenen Obergrenze von 164 liegt.

 

Da unter Wertung der dargestellten betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich eine Wirtschaftlichkeit für die Mehrzahl der Betriebe nicht mehr darstellt, erscheint insbesondere unter dem Gesichtspunkt des besonderen Interesses der Allgemeinheit an einer verkehrssicheren Abwicklung des rechtlich dem öffentlichen Personennahverkehr gleichgestellten Taxigewerbes, eine Taxitariferhöhung zwingend notwendig und angemessen.

 

Unter Berücksichtigung der gutachterlich eingestuften mangelhaften wirtschaftlichen Lage des Taxigewerbes und dessen festgestellter gefährdeter Funktionsfähigkeit, besteht wiederholt für die Genehmigungsbehörde aktuell das dringende Erfordernis einer Taxitarifanpassung.

 


  1. Tarifbestimmung

Im Ergebnis der summarischen und inhaltlichen Prüfungen wird der nachstehende Entwurf der neuen Taxitarife r die Neufassung der Taxitarifverordnung gemäß Anlage 1 zur Entscheidung vorgelegt:

 

 

 

aktueller Tarif

beantragter Tarif

Erhöhung

in % 

 

 

1)   Einschaltgebühr für Taxen bis 4 Fahrgäste 

incl. Anfahrt

        

 

3,80 € 

 

4,20

 

10,5 %

2)   Einschaltgebühr für Taxen ab 5 Fahrgästen

incl. Anfahrt

    

7,50 

9,00

20,0 %

3)   Entgelte je km werktags  < 4 km  

 von 06:00 - 22:00 Uhr  > 4 km 

 

2,10

 

1,70

2,40 €

 

1,90 €

14,3 %

 

11,8 %

 

4)   Entgelte je km    < 4 km  

werktags von 22:00 - 06:00 Uhr > 4 km 

(sowie an Sonn- und Feiertagen)

 

2,50 

 

1,90

2,80 €

 

2,10 

 

12,0 %

 

10,5 %

5)   Wartezeit je Minute

 

6)   Gebühr für den vermittelten Fahrauftrag

 

0,50 

 

 

1,00 €

0,55

 

 

1,10 €

10,0 %

 

 

10,0 %

7)   Gebühr für sperrige Güter,

die nicht in einen Limousinenkofferraum passen

 

3,00 € 

3,00 €

keine

 

 

 

 

 

Die Tariferhöhungen bezogen auf die Gesamtkosten für eine Fahrt sind in der Anlage 2 anhand von Vergleichsfahrten dargestellt.

 

Die darin ermittelten Steigerungen der Gesamtkosten i.H.v. 11,0% bis 17,4% stehen in Abhängigkeit der Fahrtenlänge, der gewählten Taxengröße und der jeweiligen Tageszeit.

 

 

 

Die zu beschließende Neufassung der Taxitarifverordnung gemäß Anlage 1 beinhaltet keine inhaltliche, vielmehr nur die Neufassung der Tarifhöhen, welche einvernehmlich mit den Taxiverbänden eingereicht wurden und der aktuellen Situation angemessen sein sollte.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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