Beschlussvorlage - 22/SVV/0341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse (Antikmeile am 22.05.2022, Böhmische Tage in Babelsberg am 12.06.2022 und Antikmeile am 25.09.2022)
 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) vom 27.11.2006 (GVBl.I/06, Nr. 15, S. 158), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.04.2017 (GVBI.I/17, Nr.8) eröffnet mit § 5 Abs. 1 den örtlichen Ordnungsbehörden die Möglichkeit mittels ordnungsbehördlicher Verordnung aus Anlass besonderer Ereignisse die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindegebiet an jährlich höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr festzusetzen. Die Freigabe kann auf bestimmte Teile des Gemeindegebietes beschränkt werden. Wird die Öffnung von Verkaufsstellen derart beschränkt, ist die Möglichkeit der Sonn- oder Feiertagsöffnung für das gesamte Gemeindegebiet verbraucht.

 

Diese Tage und die Öffnungszeiten sind durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festzusetzen.

 

Eine Öffnung darf nicht für den Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, den Volkstrauertag, den Totensonntag sowie den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag zugelassen werden. Zudem dürfen nicht mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen freigegeben werden.

 

Entscheidend für den rechtmäßigen Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung ist, ob die Besonderheit des Ereignisses einen hinreichenden Anlass für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen begründet. Die Anwendung des § 5 Abs. 1 BbgLöG soll dazu dienen, den Bedürfnissen eines beträchtlichen Besucherstroms Rechnung zu tragen und dem Einzelhandel die Möglichkeit geben, den Zustrom der Besucher geschäftlich zu nutzen.

 

Veranstaltungen der Art, wie sie auch in diesem Jahr durchgeführt werden sollen, haben schon in den vergangenen Jahren über das Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam hinaus eine große Anziehungskraft auf die Bevölkerung ausgeübt.

 

Von der Verwaltung wurden alle für 2022 bekannten und geplanten Anlässe auf ihre Aufnahmefähigkeit in die ordnungsbehördliche Verordnung hin geprüft. Im Ergebnis dessen wurden die Veranstaltungen Antikmeile (2 x) und die Böhmische Tage in Babelsberg aufgenommen.

 

Die ursprünglich ebenfalls geplante Sonntagsöffnung für das Lichterfest am 6. November 2022 musste kurzfristig aus der Verordnung gestrichen werden, da die Veranstalterin die Verwaltung darüber informierte, dass diese Veranstaltung in diesem Jahr ausfällt.

 

Obwohl das Land Brandenburg die Ausführungen des BbgLöG nicht geregelt hat, wurden analog der bisherigen Verfahrensweise der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. (HBB), ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft/Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und die IHK Potsdam um Stellungnahme gebeten.

 

In den Stellungnahmen machten der HBB, die IHK Potsdam sowie die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz keine Einwände gegen den vorliegenden Verordnungsentwurf geltend.

Der HBB gab lediglich zu bedenken, dass die Abgrenzung des Gebietes zur Antikmeile zu knapp bemessen sei und empfahl, die gesamte Fußngerzone der Brandenburger Straße mit einzubeziehen.

 

Die Bedenken des HBB wurden geprüft. Im Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass bei einer Öffnung der Verkaufsstellen der gesamten Fußngerzone der Brandenburger Straße die Besucherströme nicht mehr durch die Veranstaltung Antikmeile ausgelöst würden, sondern durch die Öffnung der Verkaufsstellen. Dies würde jedoch gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.05.2017 verstoßen, wonach die Ladenöffnung an einem Sonntag verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt ist, wenn ein hinreichender Sachgrund für sie besteht. Das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und das "Shopping-Interesse" der Kunden genügen hierfür nicht. Die ursprüngliche Abgrenzung des Gebietes bleibt daher bestehen.

 

Von ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft/Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg kam bis zum heutigen Tage kein Rücklauf.

 

Alle in die Verordnung aufgenommenen Veranstaltungen haben überörtliche resp. überregionale Bedeutung. Sie sind anlassbezogen und nicht Mittel zur Offenhaltung der Verkaufsstellen oder deren Umsatzsteigerung. Vielmehr sind es Veranstaltungen mit eigenständiger, von erweiterten Öffnungszeiten unabhängiger Attraktivität. Überdies ist der räumliche Geltungsbereich für die Öffnung der Verkaufsstellen für die Veranstaltung der Antikmeile derart beschränkt, dass er ausnahmslos unmittelbar im Gebiet der Veranstaltung selbst liegt.

 

Alle Veranstaltungen haben ein über die Jahre hinweg regelmäßig wiederkehrenden Charakter. Sie sind fester Bestandteil des kommunalen sowie kulturellen Lebens der Landeshauptstadt Potsdam und zogen jeher einen beträchtlichen Besucherstrom an, der sich von dem sonst üblichen abhebt. Deutlich erkennbar wird dies an den Zahlen der Antikmeile, welche in den letzten Jahren stets von über 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gästen besucht wurde.

Auch, wenn der Tourismus in der Landeshauptstadt Potsdam in den zurückliegenden Monaten infolge der Einschränkungen zur Eindämmung resp. zum Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus stark zurückgegangen ist, wird aufgrund der Aufhebungen eines Gros dieser Einschränkungen aus heutiger Sicht ein erneuter Anstieg der Besucherzahlen in der Landeshauptstadt erwartet. Begünstigt wird dies nicht zuletzt durch die Öffnung der Gastronomie und Hotels. Zudem ist derzeit ein hohes Besucheraufkommen anzunehmen, da die zukünftigen Veranstaltungen die bisher ausgefallenen Veranstaltungen vermutlich in Teilen kompensieren müssen. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass auch in diesem Jahr trotz pandemischer Bedingungen ein über die Maße hinausgehendes Besucheraufkommen zu verzeichnen sein wird. Schon allein deswegen ist ein öffentliches Interesse an der Offenhaltung der Verkaufsstellen im Veranstaltungsgebiet anzunehmen.

 

Mit der Verordnung wird von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von der Ausnahmeregelung betroffen sein werden, in einem verhältnismäßigen Umfang ein zusätzlicher Einsatz ihrer Arbeitskraft abverlangt. Dabei werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten beachtet. Hinzu kommt, dass mit der Verordnung keine Pflicht zur Öffnung der einzelnen Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltungen verbunden ist.

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 BbgLöG sollen daherr die folgenden besonderen Ereignisse verkaufsoffene Sonntage für das betroffene räumliche Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam zugelassen werden:

 

22. Mai 2022: Antikmeile

Die Potsdamer Antik-Meile findet am Sonntag, den 22.05.2022 in der Zeit zwischen 11 Uhr und 18 Uhr statt.

Dabei laden über 80 Antiquitätenhändler und Kunsthandwerker aus ganz Deutschland zum Stöbern, Entdecken und Genießen ein. Insbesondere durch das große Engagement der umliegenden Gewerbetreibenden wird diese Veranstaltung zu einem besonderen Erlebnis für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Besucherinnen und Besucher der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus Anlass der Antikmeile ist eine Öffnung der Verkaufsstellen ausschließlich im Bereich folgender Straßenabschnitte erlaubt:

 

  • Jägerstraße (zwischen Charlottenstraße und Hegelallee),
  • Gutenbergstraße (zwischen Dortustraße und Friedrich-Ebert-Straße),
  • Brandenburger Straße (zwischen Dortustraße und Friedrich-Ebert-Straße),
  • Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Charlottenstraße und Hegelallee).

 

12. Juni 2022: Böhmischen Tage in Babelsberg

 

Die Böhmischen Tage in Babelsberg finden am Sonntag, den 12.06.2022 statt.

 

Dabei werden 30 Veranstaltungen an 20 Orten in ganz Babelsberg durchgeführt. Insbesondere durch das große Engagement der umliegenden Gewerbetreibenden wird diese Veranstaltung zu einem besonderen Erlebnis für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Besucherinnen und Besucher der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus Anlass der Böhmischen Tage ist eine Öffnung der Verkaufsstellen am Sonntag den 12.06.2022 im gesamten Gebiet des Potsdamer Stadtteils Babelsberg (14482) in der Zeit von 13 bis 20 Uhr erlaubt.

 

25. September 2022: Antikmeile

 

Die Potsdamer Antik-Meile findet am Sonntag, den 25.09.2022 in der Zeit zwischen 11 Uhr und 18 Uhr statt.

Dabei laden über 80 Antiquitätenhändler und Kunsthandwerker aus ganz Deutschland zum Stöbern, Entdecken und Genießen ein. Insbesondere durch das große Engagement der umliegenden Gewerbetreibenden wird diese Veranstaltung zu einem besonderen Erlebnis für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Besucherinnen und Besucher der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus Anlass der Antikmeile ist eine Öffnung der Verkaufsstellen ausschließlich im Bereich folgender Straßenabschnitte erlaubt:

 

  • Jägerstraße (zwischen Charlottenstraße und Hegelallee),
  • Gutenbergstraße (zwischen Dortustraße und Friedrich-Ebert-Straße),
  • Brandenburger Straße (zwischen Dortustraße und Friedrich-Ebert-Straße),
  • Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Charlottenstraße und Hegelallee).

 

Es sind nicht zuletzt traditionelle Veranstaltungen, die bereits seit mehreren Jahren einen festen Platz im Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Potsdam einnehmen.

 

 

Anlagen

 

  • Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse (Antikmeile am 22.05.2022, Böhmische Tage in Babelsberg am 12.06.2022 und Antikmeile am 25.09.2022)

 

  • Stellungnahmen aus der Anhörung des HBB, der IHK sowie der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

 

  • Geltungsbereiche


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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