Anfrage - 03/SVV/0498

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit Beschlussfassung über die Zustimmung zum Wechsel der Gesellschafter der

Sanierungsträger GmbH im Herbst 2002 hat die Stadtverordnetenversammlung

auch die baldige Vorlage des neuen Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bis

heute liegt dieser der STVV nicht zur Beschlussfassung vor, da man sich mit

dem neuen Gesellschaft über wesentliche Elemente des Vertrages offenbar

nicht einig wird. Die Aufnahme des Gesellschafters in den alten

Gesellschaftsvertrag hat diesen vom Geschäftsrisiko freigestellt. Die

Diskussion um die damalige Beschlussfassung war aber auch gerade mit Blick

auf eine Risikobeteiligung geführt worden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche ernsthaften Bemühungen gibt es, um den Gesellschaftsvertrag des

Unternehmens neu zu fassen?

 

 

Antwort:

 

Der Entwurf eines neuen Gesellschaftsvertrages liegt nunmehr in einer Fassung vor, die der Genehmigungsbehörde vorab zugeleitet werden kann. Er gibt die Positionen der Gesellschafter wieder.

 

Durch die Gesellschafter ist beabsichtigt, den Vertragsentwurf der Genehmigungsbehörde, hier dem Innenministerium zur Prüfung der generellen Genehmigungsfähigkeit vorzulegen.

 

Werden durch das Innenministerium keine Genehmigungshindernisse gesehen, ist die Einbringung des Gesellschaftervertrages in die Stadtverordnetenversammlung für September 2003 vorgesehen. Eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung könnte dann in der Sitzung im Oktober gefällt werden.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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