Anfrage - 22/SVV/0366

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz. Neben Klimaschutzmaßnahmen sind Präventionsmaßnahmen notwendig, um die Bevölkerung vor Hitzeauswirkungen zu schützen.

 

Hitzewellen führten in den letzten Jahren zu einem Anstieg an hitzebedingten Todesfällen und Krankheiten, wie Dehydrierung, Hitzschlag und Herz-Kreislauferkrankungen. Von Hitze besonders betroffen sind vor allem ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Anpassungsfähigkeit, wie chronisch Kranke oder auch Schwangere und kleine Kinder.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Maßnahmen zur Reduzierung von Innenraumhitze in Einrichtungen, v.a. Altenheime/Pflegeheime, Krankenhäuser und Kindertageseinrichtungen mit hitzegefährdeten Personengruppen können kurzfristig und mittelfristig in Potsdam umgesetzt werden?
 

Bei Bestandsgebäuden liegt es zunächst in der Verantwortung der Einrichtungen, die vorhandenen Möglichkeiten zur Reduzierung der Wärmebelastung vollumfänglich auszuschöpfen. Im Vordergrund stehen dabei die Vermeidung bzw. Reduzierung der direkten Sonneneinstrahlung durch vorhandene Verschattungseinrichtungen, ein Verzicht auf Fensterlüftung in der heißen Mittagshitze und die Gewährleistung einer optimalen Nachkühlung durch ein geeignetes Lüftungsregime. In Gebäuden mit einer Lüftungsanlage wird diese explizit für eine effektive Nachtauskühlung eingesetzt. Darüber hinaus können weitere ergänzende Maßnahmen ergriffen werden, um die Folgen erhöhter Raumtemperaturen abzumildern. Grundlage dafür bilden die im Einzelfall getroffenen Gefährdungsbeurteilungen, die die entsprechenden Einrichtungen zu erstellen haben.

 

Im Wesentlichen können folgende Maßnahmen vorgenommen werden, um Innenraumhitze zu reduzieren:

 

Zu den Maßnahmen am Gebäude gehören Verschattungseinrichtungen wie Jalousien, Markisen, Roll- und Fensterläden sowie statischer Sonnenschutz, Fenster mit Sonnen- und Wärmeschutzverglasung sowie Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung.

Darüber hinaus achtet der Kommunale Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam bei allen Neubauten darauf, dass die Innenbauteile über eine ausreichende thermische Speicherkapazität verfügen.

 

So werden Decken und Wände nicht vollflächig verkleidet, sondern es werden Randstreifen belassen, um die Speicherfähigkeit zu aktivieren. Darüber hinaus ist die Farbwahl der Fassaden hell und für die Albedo geeignet.

 

Zu den Maßnahmen im Gebäude gehören die Erstellung eines Nutzungskonzepts oder die Errichtung von Kühlzentren ("Cooling Centers") für vulnerable Personengruppen, möglichst im Untergeschoss (wie es in Städten des Mittelmeerraums teilweise praktiziert wird) oder auf der Basis klimafreundlicher passiver Kühlung.

 

Im Umfeld des Gebäudes könnten u.a. Maßnahmen zur Verschattung von Aufenthaltsbereichen (Pavillons, Sonnensegel, Pergolen), Maßnahmen zur Straßen- und Hofbegrünung, eine (Teil-) Entsiegelung von Flächen, Schaffung von Verdunstungsflächen oder Auffangmöglichkeiten zur Zwischenspeicherung von Regenwasser ergriffen werden.

 

Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich jedoch nicht um Vorhaben, die kurzfristig umgesetzt werden können. Die Implementierung möglicher Fördermaßnahmen für Kälte- oder Lüftungsanlagen setzt auch mittelfristig als wesentliche Voraussetzung voraus, dass zum einen die Finanzierung der Maßnahmen geklärt ist und zum anderen der KIS zum Zeitpunkt der Umsetzung über ausreichende personelle Ressourcen verfügt. Wie mit dem Antrag (Drucksachennummer 22/SVV/0055) in der SVV am 10. Mai 2022 beschlossen, wird der Oberbürgermeister die Träger der entsprechenden Einrichtungen über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Förderprogramms informieren.

 

Der KIS präferiert die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes ausschließlich mit passiven Maßnahmen. Eine aktive Kühlung, z.B. durch Klimasplitgeräte, ist nicht im Interesse des Klimaschutzes. Besteht jedoch in besonderen Fällen ein Kühlbedarf, so sollte für die KIS-Bauvorhaben ein energieeffizientes und wirtschaftliches Kühlkonzept unter Nutzung erneuerbarer Energien entwickelt werden.

 

Der KIS ist sich der zunehmenden Problematik des sommerlichen Wärmeschutzes bewusst und misst ihm große Bedeutung zu. Seine Grundstandards für Neubau und Sanierung beinhalten Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. So werden zum Beispiel Simulationen zum sommerlichen Wärmeschutz durchgeführt, um sicherzustellen, dass dieser auch bei besonders kritischen Räumen gewährleistet ist.

 

Schließlich sei der Hinweis gegeben, dass bei allen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen der Hitzeschutz innerhalb der Gebäude mittel- und langfristig bereits durch die gesetzlichen Anforderungen (bspw. GEG - Gebäudenergie-Gesetz bei Neubauten) an den sommerlichen Wärmeschutz gewährleistet ist, auch in Einrichtungen für besonders hitzegefährdete Personengruppen.

 

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Finanzen, Investitionen und Controlling

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