Antrag - 22/SVV/0284

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Erhalt des Ausbildungsganges Zahntechnik am OSZ III und zur Sicherung der Ausbildungsqualität die Einrichtung eines zahntechnischen Labors für mindestens 10 Schülerarbeitsplätze zum kommenden Schuljahr 2022/23 sicherzustellen. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 50.000,- Euro sind durch Umschichtungen im laufenden HH bereitzustellen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Dezember 2021 verabschiedete die Kultusministerkonferenz neue Rahmenlehrpläne, u.a. auch für den Ausbildungsgang Zahntechnik. Die darin definierten Anforderungen sehen eine Ausbildung der SuS an CAD-Arbeitsplätzen zur Herstellung von Prothesen etc. vor. Der Rahmenlehrplan definiert diese Ausbildungsinhalte ausdrücklich als Mindestanforderungen an die schulische Ausbildung. Der Rahmenlehrplan tritt zum 01.08.2022 in Kraft.

 

Das OSZ „Johanna Just“ verfügt derzeit nicht über eine entsprechende technische Ausstattung. Das MBJS hat der Schule mit Schreiben vom 10. März die erweiterten Anforderungen bestätigt und aufgefordert mit dem Schulträger die benötigte Ausstattung sicherzustellen. Zum Erhalt des Ausbildungsganges und zur Sicherung der Ausbildungsqualität ist die Investition daher dringend erforderlich.

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