Antrag - 22/SVV/0254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erklärt sich bereit, Soldat*innen und Soldaten, die sich dem Kriegseinsatz in der Ukraine durch Flucht entziehen, unabhängig von ihrer Nationalität aufzunehmen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Auslandsvertretungen und zuständigen obersten Landesbehörden unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dass die LHP bereit ist, die Haftung für den Lebensunterhalt dieser Deserteur*innen und Kriegsdienstverweigerer*innen gem. § 68 des Aufenthaltsgesetzes zu übernehmen.

 

Für die Re-Finanzierung soll in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Trägern eine Spendensammlung initiiert werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Bündnis „Städte sicherer Häfen“ für eine Aufnahme von Menschen einzusetzen, die sich dem Kriegseinsatz durch Flucht entziehen.

 

Der Hauptausschuss soll im Juni 2022 über den Sachstand informiert werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde 1987 durch die UNO-Vollversammlung als internationales Menschenrecht anerkannt. Dennoch werden Menschen bis heute in vielen Staaten der Welt dazu gezwungen, in Kriegseinsätzen mitzuwirken und andere Menschen zu töten. Das gilt auch im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam sollte den Menschen, die sich dem Kriegsdienst verweigern wollen, ihre Solidarität bekunden und praktische Unterstützung gewähren. Dazu bestehen in begrenztem Umfang auch rechtliche Spielräume, die mit diesem Antrag aufgegriffen werden sollen.

Deserteur*innen oder Kriegsdienstverweigerer*innen können gem. § 22 des Aufenthalts­gesetzes (AufenthG) bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik oder gem. § 23 AufenthG bei einer obersten Landesbehörde die Aufnahme oder Aufenthaltsgewährung aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen.

 

Die Auslandsvertretung oder Landesbehörde kann im Einzelfall ihre Entscheidung daran binden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist oder eine Erklärung über die Haftung für die Kosten des Lebensunterhalts gem. § 68 AufenthG vorliegt.

 

Hier sollte die Landeshauptstadt Potsdam aktiv werden und eine Entscheidung für die Aufnahme durch eine entsprechende Erklärung erleichtern.

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