Antrag - 22/SVV/0356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

mtliche Veröffentlichungen (Dokumente, Informationen und Verlautbarungen) der Landeshauptstadt Potsdam (einschließlich der Verwaltung und der Beteiligungsunternehmen) werden nach aktuell gültigen Rechtschreibregeln verfasst.


 

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Erläuterung

Begründung:

Die Verwirrung um die sogenannte „gendergerechte Sprache“ ist groß.
Mal wird ein Binnen-I, mal ein Sternchen, mal ein Schräger (Englisch: forward slash) und mal ein Doppelpunkt verwendet.
Dieses Verfahren zeigt die Willkür einer versuchten Einflussnahme auf eins der chsten  deutschen Kulturgüter die deutsche Sprache, um eine Emanzipation von angeblichen  patriarchalen Strukturen herbeizuführen. Auch in der Landeshauptstadt Potsdam werden die oben genannten künstlichen Ausschmückungen verwendet unter anderem in Veröffentlichungen von städtischen Gesellschaften, in Veröffentlichungen in sozialen Medien etc.
Das generische Maskulinum ist hingegen an Schulen weiterhin gelehrte Sprachstandardpraxis und Lebensrealität. Nur eine verschwindend kleine Minderheit der Potsdamer verwendet im täglichen Umgang die oben genannte Anreicherung von Substantiven.

Die Rückkehr zur Verwendung des generischen Maskulinums in allen städtischen Verlautbarungen, seien es Pressemitteilungen, Dokumente, Mitteilungen in den sozialen Medien, also Publikationen aller Art (auch in denen der Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt), ist daher Gebot der Stunde, zumal in Gesprächen mit vielen Bürgern diese regelwidrigen, willkürlichen Sprachänderungen als realitätsfremd kritisiert werden.

Des weiteren werden Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei Lese- und Rechtschreibschwächen, sowie Mitbürgern mit Migrationshintergrund enorme Hindernisse beim Erlernen von korrektem Deutsch in den Weg gestellt, was im Übrigen auch die Integration von Letzteren behindert.

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