Antrag - 22/SVV/0337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)  Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH am 02.03.2022 gemäß DS-Nr.: 22/SVV/0177 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

2.) Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 2 lit. c) des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

- über die Fraktion SPD   Frau Grit Schkölziger 

(2 Sitze)  Herr Steve Schulz

 

- über die Fraktion Bündnis 90/ Herr Stephan Naundorf

 Die Grünen (1 Sitz)

 

- über die Fraktion DIE LINKE Frau Marlen Block

(1 Sitz)

 

-  über die Fraktion CDU   Herr Clemens Viehrig

(1 Sitz)

 

- über die Fraktion DIE aNDERE Herr Roman Böttcher

(1 Sitz)

 

-  nach Einigung * mit der

Fraktion AfD über die Fraktion FDP Herr Uwe Dreyer

(1 Sitz)

 

*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

- über die Fraktion SPD                  Herr Tiemo Reimann              

- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen   Herr Till Heyer Stuffer

- über die Fraktion DIE LINKE                       1. Herr Peter Rieger

   2. Herr Dr. Lutz Henrich

-  über die Fraktion CDU                                Frau Tabea Gutschmidt

-  über die Fraktion DIE aNDERE                   n.n.

-  über die Fraktion FDP                    n.n.     
 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH (ProP). Die ProP wiederum hält 100 % der Anteile an der Luftschiffhafen Potsdam GmbH (LSH). Die LHP hält somit mittelbar über die ProP sämtliche Gesellschafteranteile der LSH.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LSH besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a)   der/ die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein von ihm/ ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/ Vorsitzende des Aufsichtsrates,

 

b)   ein von der Alleingesellschafterin entsendetes Mitglied, welches den Vorsitzenden/ die Vorsitzende des Aufsichtsrats im Falle dessen/ deren Abwesenheit vertritt und

 

c)   sieben Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat am 02.03.2022 sieben städtische Vertreter/innen als Mitglieder des Aufsichtsrates der LSH Potsdam GmbH (DS-Nr.: 22/SVV/0177) entsandt.

 

Mit der DS 22/SVV/0286 beantragt die Fraktion DIE LINKE die Neubesetzung des Aufsichtsrates der LSH Potsdam GmbH gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf, um ihren Sitz mit Frau Marlen Bock besetzen zu können.

 

Dies setzt voraus, dass dieser Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erhält.

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD 7 x 11/51 = 1,51 2 Sitze

Fraktion ndnis 90/Die Grünen 7 x 10/51 = 1,37 1 Sitz

Fraktion DIE LINKE 7 x 10/51 = 1,37 1 Sitz

Fraktion CDU 7 x   6/51 = 0,82  1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE 7 x   6/51 = 0,82 1 Sitz

 

Fraktion AfD 7 x  3/51 =  0.41 

    1 Sitz - Einigung oder Los*

Fraktion FDP 7 x   3/51 = 0.41 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der LSH.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der LSH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der LSH von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-

 versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen

 Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der

 Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

 


 

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