Antrag - 03/SVV/0377

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Sanierungsträger mit einem Rechtsgutachten zur abschließenden Klärung der Rechtmäßigkeit der Sozialplanrichtlinie in den Sanierungsgebieten zu beauftragen.

Die Maßnahme ist aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren.

 

 

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Erläuterung

Die unklare Situation schadet der Stadt. Nachforderungen sind zu befürchten. Der Vergleich mit der Berliner Situation trifft nicht zu, da die Richtlinie dort flächendeckend für ein ganzes Sanierungsgebiet zutrifft, in Potsdam aber nur für einzelne Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 01.04.1998 bewohnt und nicht saniert waren.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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