Anfrage - 22/SVV/0384

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Beschlussvorschlag

Unter https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Baulicher-Bevoelkerungsschutz/Schutzbauwerke/Oeffentliche-Schutzraeume/schutzr%C3%A4ume_node.html  wird u. a. ausgeführt:

 

Schutzbauwerke wurden als Luftschutzanlagen in Form von Hoch- und Tiefbunkern während des Zweiten Weltkriegs und bis in die 1980er Jahre errichtet, um die Bevölkerung vor möglichen Kriegseinwirkungen zu schützen.

 

Im Ostteil Deutschlands errichtete Schutzräume wurden nach Prüfung durch das damalige Bundesamt für Zivilschutz (Vorgänger des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und das Bundesministerium des Innern (BMI) nicht in das bis 2007 bestehende Konzept der öffentlichen Schutzräume übernommen. Anders als die öffentlichen Schutzräume in den alten Bundesländern unterlagen sie also zu keinem Zeitpunkt der Zivilschutzbindung nach Paragraph 7 ZSKG.

 

Zur besseren Einordnung und Kontrolle von Vorsorgemaßnahmen und zur Information für zu stellende Anträge frage ich den Oberbürgermeister:

 

r wie viele Potsdamerinnen und Potsdamer stehen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam ehemals errichtete Schutzräume wo zur Verfügung?

 

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