Anfrage - 22/SVV/0390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anträge auf Umtausch der Fahrerlaubnis können auch postalisch gestellt werden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie lange dauert aktuell die Bearbeitung der postalisch eingereichten Anträge?

 

Die alten Führerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit, gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin.

 

Betroffen sind alle Papierführerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden sowie die unbefristeten Scheckkartenführerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden.

 

Bis zum 19. Januar 2022 waren zunächst die Jahrgänge von 1953 bis 1958 umtauschpflichtig. Ab 2021 bis April 2022 wurden daher vorrangig nur Umtauschanträge dieser Geburtsjahre bearbeitet.

 

Aktuell werden neben den noch eingehenden Anträgen der Geburtsjahre 1953 bis 1958 auch die Jahrgänge 1959 bis 1964 bearbeitet, da diese ab dem 19.01.2023 ihre Gültigkeit verlieren.

 

Anträge, die nicht diesen Jahrgängen zuzuordnen sind, werden bis auf Weiteres zurückgestellt.

 

Die Anträge der vorgenannten Geburtsjahre werden, nach Posteingang, innerhalb von 6 Wochen von den Sachbearbeitenden der Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet.

 

Bei den Umtauschanträgen müssen in vielen Fällen jedoch noch zusätzlich die Führerscheindaten von der ehemals ausstellenden Behörde angefordert werden. Eine Rückmeldung kann hier 4 bis 8 Wochen dauern, was die Bearbeitungszeit verlängert.

Nach der endgültigen Bearbeitung wird der Führerschein zur Bundesdruckerei übersandt. Der Herstellungsprozess dauert hier 2 bis 4 Wochen.

 

Von Januar 2022 bis April 2022 sind ca. 1.600 neue Umtauschanträge eingegangen. Davon wurde bereits ein Teil bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt sukzessive entsprechend der Geburtsjahrgänge.

 

Neben diesen Umtauschanträgen liegen weiterhin ca. 2.500 postalische Anträge (z.B. Erstbeantragung) verschiedenster Führerscheinangelegenheiten zur Bearbeitung vor.

 

 

 

Zuständigkeit:

 

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