Antrag - 22/SVV/0396
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Kitarechtsreform
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam fordert die Landesregierung auf, den begonnenen Prozess zur umfassenden Reform des Kita-Rechts in Brandenburg umgehend fortzusetzen und schnellstmöglich zu Ende zu bringen, um das reformierte Gesetz wie ursprünglich geplant zum 01.08.2023 in Kraft zu setzen.
Erläuterung
Begründung:
Seit Monaten arbeiten VertreterInnen der Kommunen, Elternvertretungen und Kita-Träger mit dem Land an der dringend erforderlichen grundlegenden Reformierung des Kita-Gesetzes in Brandenburg. Ergebnisse und wichtige Gutachten liegen bereits vor.
Ziel dieses Prozesses ist das Schaffen einer höheren Rechtssicherheit, besonders der Beitragssicherheit, für alle Beteiligten, die Festlegung verbindlicher Qualitätsstandards und die Entbürokratisierung.
Mit großem Unverständnis haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und die Stadtverordneten der Landeshauptstadt Potsdam die Entscheidung der zuständigen Ministerin, diesen Prozess auszusetzen, zur Kenntnis genommen.
Das Kita-Gesetz des Landes Brandenburg entspricht in wesentlichen Punkten nicht den aktuellen Anforderungen an die für die Entwicklung von Kindern so wichtige frühkindliche Bildung und Erziehung.
Die Defizite haben nicht nur die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Kita-Träger, die Elternvertretungen und die politischen Verantwortlichen in den Kommunen seit langem erkannt. Auch auf Landesebene sind sie offenbar bekannt.
So beschreibt bereits der 2019 beschlossene Koalitionsvertrag zum Thema:
• „Das Kita-Gesetz muss den heutigen Anforderungen gerecht werden. Deshalb wird das Gesetz grundlegend überarbeitet.“
• „Ziel ist es, gemeinsam mit den Beteiligten (kommunale Ebene, Eltern, Träger) zu
klaren Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zu kommen, sowie eine
praktikable Essensgeldregelung zu schaffen. Wir werden diese Finanzbeziehungen
zwischen Land und Kommunen im Finanzausgleichsgesetz neu ordnen.“
• „Ebenso werden wir zu erarbeitende Qualitätsanforderungen für Kitas im Gesetz
festschreiben.
Der Grundstein für gute Bildung wird bereits mit einer qualitativ hochwertigen
Bildungsarbeit und Betreuung in den Kindertagesstätten und in der Kindertages-
pflege gelegt“
Aus dem bundesgesetzlich bestimmten Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ergibt sich auch die besondere Verantwortung des MBJS als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Finanzierung der Betreuung sicherzustellen. Das heißt, es hat insbesondere eindeutige Regelungen zur Finanzierung, zur Anrechenbarkeit von Betriebskostenarten auf Elternbeiträge, landeseinheitliche Vorgaben für Elternbeiträge sowie Qualitätsstandards zu treffen.
All das liegt nicht vor!
Wir fordern die Landesregierung auf, der mit dem Koalitionsvertrag eingegangenen Verpflichtung zur Überarbeitung des Gesetzes vor allem im Interesse der Kinder und Eltern umgehend zu entsprechen, den begonnen Arbeitsprozess wieder aufzunehmen und zu Ende zu bringen. Das überarbeitete Gesetz muss wie geplant zum 01.08.2023 in Kraft treten können.