Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0444
Grunddaten
- Betreff:
-
Querungsbedingungen für Fußgänger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Anhörung
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24.06.2003
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26.08.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Anhörung
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21.08.2003
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Erläuterung
Bericht über Unfallschwerpunkt und Arbeitsweise der Verkehrsunfallkommission
VERKEHRSUNFALLKOMMISSION (VUK)
Allgemein
Die ortsbezogene Auswertung von Straßenverkehrsunfällen ist
eine wesentliche Voraussetzung für die Festlegung von Maßnahmen zur
Verhinderung von Verkehrsunfällen und damit zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit.
Durch die örtliche Unfalluntersuchung sind frühzeitig
auffällige Bereiche (Unfallhäufungsstelle) sowie mögliche Zusammenhänge
zwischen typischen Verhaltensweisen von Verkehrsteilnehmern und den örtlichen
Besonderheiten des Verkehrsraumes zu erkennen, die eine Häufung von
Straßenverkehrsunfällen begünstigen. Dabei ist Unfällen mit Personenschaden
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Zur Beseitigung möglicher Ursachen kommen polizeiliche,
verkehrsrechtliche und straßenbauliche Maßnahmen in Betracht.
Örtliche Verkehrsunfallkommission
In den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen
Verkehrsunfallkommissionen. In den großen kreisangehörigen Städten können mit
Zustimmung der obersten und der zuständigen unteren Verkehrsbehörde örtliche
Verkehrsunfallkommissionen gebildet werden.
Mitglieder der Verkehrsunfallkommission sind Vertreter
-
der
örtlichen zuständigen Straßenverkehrsbehörde,
-
der
örtlich zuständigen Straßenbaubehörde,
-
der
örtlich zuständigen Polizeibehörde
-
sowie
eingeladene Gäste.
Die Federführung in der VUK obliegt jeweils der örtlich
zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Aufgaben der örtlichen VUK
Aufgabe der örtlichen Verkehrsunfallkommission ist es , Vorschläge zur Entschärfung bzw. Beseitigung von unfallauffälligen Bereichen zu beraten, diese näher zu untersuchen sowie dazu geeignete Maßnahmen zur Beseitigung zu beschließen und auszuführen. Verbesse-rungsmaßnahmen sind auch dann vorzuschlagen, wenn in absehbarer Zeit eine völlige Umgestaltung der Örtlichkeit geplant ist.
Zur Klärung von geeigneten Verbesserungsmaßnahmen sind
grundsätzlich Ortsbesichtigungen vorzusehen.
Sitzungen der VUK finden lageangepasst – mindestens vierteljährlich vor der Unfalltypen-Steckkarte der örtlichen Polizeidienststelle
statt.
Erkennen und Untersuchungen von Unfallhäufungen
Durch die Polizei sind Unfalltypen-Steckkarten sowie entsprechenden Unfallblattsammlungen anzulegen.
Als Grenzwerte für von der Polizei durchzuführende Voruntersuchungen gelten:
· Unfallhäufungsstellen – mindestens fünf gleichartige Unfälle (gleicher Unfalltyp oder gleiche Unfallumstände) in einem Kalenderjahr (Einjahreskarte) oder mindestens 3 Unfälle mit schwerem Personenschaden in drei Jahren (Dreijahreskarte).
· Unfallhäufungslinien – mindestens drei Unfälle mit schwerem Personenschaden in drei Jahren (Dreijahreskarten); zusätzlich muss eine Unfalldichte von mindestens einem Unfall ja Kilometer Straßenlänge gegeben sein.
Meldungen von Unfallhäufungen durch die Polizei
Die Polizei hat der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaubehörde mit Formblatt „Meldung einer Unfallhäufung“ das Ergebnis ihrer Voruntersuchung über
- Auffälligkeiten/Gleichartigkeiten des Unfallgeschehens
- Möglicherweise unfallbegünstigende Faktoren
- in Frage kommende Verbesserungsmaßnahmen
mitzuteilen.
Beseitigung von unfallauffälligen Bereichen
Die Straßenverkehrs-, Straßenbaubehörde und die Polizei prüfen gemeinsam, welche Verbesserungsmaßnahmen in Frage kommen. Andere Stellen können bei Bedarf hinzugezogen werden.
Sind die unfallbegünstigenden Bedingungen aus der „Meldung über Unfallhäufung“ klar erkennbar und werden die von der Polizei vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen zweckmäßig erachtet, so können weitere Untersuchungen entfallen. In allen Fällen sind noch offenen Fragen in den Verkehrsunfallkommissionen zu erörtern. Erforderlichenfalls sind zusätzliche Informationen, z.B. Geschwindigkeitsmessungen, Verkehrsbeobachtungen u.a. einzuholen bzw. Ortsbesichtigungen durchzuführen.
Als Verbesserungsmaßnahmen können sowohl Sofort- als auch mittelfristig Maßnahmen in Betracht kommen. Sofortmaßnahmen können z.B. sein
- gezielte polizeiliche Verkehrsüberwachung
- Verkehrsbeschränkung
- Schutzplanken
- Sichtverbesserung, z.B. durch Beschneiden/Beseitigung von Büschen oder Bäumen
- Fahrbahnmarkierungen, Leiteinrichtungen und Beschilderung
- einfache bauliche Maßnahmen
- Verbesserung der Wegweisung
- Veränderung des Signalprogramms der Lichtzeichenanlage.
UNFALLHÄUFUNGSSTELLEN IN DER STADT POTSDAM
In Potsdam gibt es momentan 6 Unfallhäufungsstellen, welche
von der VUK bearbeitet werden. Zum Vergleich im Jahr 2001 wurden im Stadtgebiet
Potsdam noch 19 Unfallhäufungsstellen bearbeitet und im Jahr 2000 waren es noch
33.
Die momentanen Unfallhäufungsstellen sind :
Großbeerenstraße / Wetzlarer Straße / A.-Bebel-Straße
Diese Unfallhäufungsstelle wird seit 1999 bearbeitet. Seit der Schließung des Autobahnanschlusses in der Großbeerenstraße hat sich das Verkehrsaufkommen zwar um ein drittel reduziert , aber es passieren immer noch mehrere Unfälle gleicher Art.
Unfallhäufung:
- seit Juli 2002 - 13 Unfälle
(Linksabbiegen aus Ri. Wetzlarer in Ri. Großbeerenstraße bzw. Auffahrunfälle)
- seit Januar 2003 - 5 Unfälle (3
Auffahrunfälle,2 Linksabbieger)
Maßnahmen:
· 1. Schritt: Aufbringen eine
Wartelinie für den Linksabbieger wurde bereits umgesetzt.
· 2. Schritt: zweispuriges
Geradeausfahren aus der A.-Bebel-Straße in Richtung
Wetzlarer Straße auf einspuriges Geradeausfahren reduzieren.
....Da es evt. Probleme bei der Abwicklung des Busverkehres
in Richtung Neuendorfer .
... Straße geben könnte wird erst die weiter
Unfallentwicklung abgewartet.
· Beobachtung werden über das Jahr von
der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde weitergeführt.
Max-Born-Straße / Abfahrt Nuthestraße
Dieser Knoten wird seit 2000 Unfallhäufungsstelle geführt.
Unfallhäufung:
- 1 Vorfahrtsunfall
- 1 Auffahrunfall 2003
Maßnahmen:
·
Es
erfolgte ein Rückschnitt der Sträucher damit die Sichtbeziehungen der einzelnen
Verkehrsströme gewährleistet werden kann.
·
Polizei
führt verstärkt Geschwindigkeitskontrollen aus Richtung K.-Wolf-Allee durch.
·
Die
Markierte Sperrfläche soll durch eine Aufpflasterung ersetzt werden. Die
Planung ist bereits abgeschlossen und die Kosten wären für das Jahr 2003
gedeckt. Ein genauer Termin für die Umsetzung ist noch nicht bekannt.
·
Von
die Verkehrsplanern wird angestrebt die Diplomarbeit über diesen Knotenpunkt
von einem FH Studenten zu erhalten und diese mit der Planung vom Tiefbauamt
abzugleichen.
·
Weitere
Beobachtung der Unfallentwicklung werden durchgeführt.
Wetzlarer Str. / F.-Zubeil-Str.
Seit 2002 ist dieser Knoten eine Unfallhäufigkeitsstelle . Hauptsächlich darin verwickelt ist der Linksabbieger aus der Fritz-Zubeil-Straße der mit den anderen kreuzenden Verkehrsströmen kollidiert.
Unfallhäufung:
·
24
Unfälle 2002, 1 Unfall Februar 2003
Maßnahmen:
·
Massiv
störende illegale Werbung war im Knotenbereich vorhanden und wurde entfernt.
·
Markierung
im Knotenbereich wurden angeordnet. Sperrflächen im Knoten sollen den
Kraftfahren beim Abbiegevorgang mehr Sicherheit und Übersicht verleihen.
·
Die
Radfahrfurt soll mit zwei Piktogrammen und Pfeilen (Zweirichtungsverkehr) zusätzlich ausgestattet werden.
·
Eine
Rückmeldung über die Umsetzung der Anordnung ist noch nicht erfolgt.
·
Vollsignalisierung
wird als letztes Mittel vorgehalten.
·
Weitere
Beobachtung und Analyse werden durchgeführt.
Zeppelinstraße / Einmündung Lennéstraße
Radfahrunfälle entstanden durch die Benutzung des Radweges
im Zweirichtungsverkehr, weiterhin Auffahr- und Abbiegungsunfälle von Kfz durch
die starke Verkehrsbelastung der Zeppelinstraße.
Maßnahmen:
·
Prüfung
Freigabe Radverkehr auf Gehweg i. R. Luisenplatz wird erfolgen.
·
Markierung
Radfurt über Lennéstraße und Roteinfärbung wird geprüft..
·
Verstärkte
Kontrollen der Radfahrer durch die Polizei .
Behlertstraße
zwischen Berliner Straße und Kurfürsten- / Mangerstraße
Unfallursache:
® Unfälle im Längsverkehr durch zu
späten Spurwechsel
® falschfahrende Radfahrer aus
Richtung Heiliger See
Maßnahmen:
·
Hotelroutenführung
und Parkleitsystem hinsichtlich Standorte prüfen
·
Sichtbeziehungen
zu Wegweisern wurde durch Baumrückschnitt verbessert.
·
Klärung
der Verträge mit Telekom über Zu- und Anfahrten Behlertstraße.
Rampe
Sterncenter, Ein- und Ausfahrt
Diese
Unfallhäufungsstelle wurde 2002 geschlossen und Anfang 2003 wieder in die
Bearbeitung aufgenommen.
Unfallursache:
-
Ausfahrende Kfz kollidieren mit dem fließenden Verkehr.
Maßnahmen:
·
Verkehrszeichen
„Vorfahrt beachten“ wurde durch ein Stopp – ersetzt.
·
Auf
der Zufahrt zur Brücke soll die Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein
Piktogramm zusätzlich verdeutlicht werden.
·
Baumaßnahmen
zur Entschärfung der Zufahrt werden momentan geprüft.
Fazit
Fußgänger sind an den zur Zeit geführten Unfallhäufungsstellen nicht beteiligt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Unfallbeteiligung im gesamten Stadtgebiet als sehr gering einzuschätzen.
Des Weiteren werden im Zuge von Aus- und Umplanungen von
Straßen in der Stadt Potsdam bereits verstärkt Möglichkeiten untersucht, den
Fußgängern ein behinderungsfreies und sicheres Queren zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang wurden in letzter Zeit schon eine
Vielzahl kleinteiliger Maßnahmen geplant und umgesetzt, z.B. Querungshilfen in
der August-Bebel-Straße und in der Großen Weinmeisterstraße (Schule) sowie
Fußgängerquerungshilfen am Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße/
Charlottenstraße.
Der Einbau von Querungshilfen wurde und wird bereits
vielfach im Zuge des normalen
Verwaltungshandelns verkehrsplanerisch untersucht.
Bei einzelnen bestehenden Fußgängerlichtsignalanlagen wurde
im Jahr 2002 die Signalsteuerungen verändert. Bei Betätigung der
Anforderungstaste wird sofort die Freigabe für die Fußgänger erreicht.
Bei der Projektierung und Optimierung von Lichtsignalanlagen
wird stets darauf geachtet, dass die Wartezeit von 60 Sekunden gemäß der
Richtlinie für Lichtsignalanlagen, nicht überschritten wird. Allerdings kann
dies nicht immer gewährleistet werden, da in der Stadt Potsdam gemäß
Stadtverordnetenbeschluss der ÖPNV bei einer signalisierten Kreuzung wenn
möglich absolute Bevorrechtigung besitzt.
Eine reine Verkürzung der Phasenumlaufzeiten an den
Lichtzeichenanlagen würde zwangs-läufig zu einer massiven Verschlechterung des
Verkehrsflusses führen, da die in Potsdam üblicherweise in Koordinierung
arbeitenden Lichtzeichenanlagen eine dynamische Abwicklung der Fahrzeugströme
und insbesondere des ÖPNV bedingen.
Bei
weiteren Überprüfungen des Straßennetzes werden die Aspekte der Fußgänger
verstärkt berücksichtigt.