Beschlussvorlage - 22/SVV/0415

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Instrument Kommunaler Zwischenerwerb wird als neuer bodenpolitischer Ansatz der LHP mithilfe der beschriebenen Vorgehensweise (siehe Anlage 1) im Pilotverfahren Marquardt erprobt. Der Durchführung des Pilotverfahrens wird zugestimmt. 

 

  1. Zur Analyse der Spielräume einer verträglichen Weiterentwicklung des Ortsteils sowie zur Steuerung der bereits laufenden Entwicklungen wird eine Rahmenplanung für Marquardt durchgeführt. Die Aufgabenstellung ist mit dem Ortsbeirat und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes abzustimmen.

 

  1. In die Rahmenplanung wirdr die Fläche Marquardt Nord“ (Untersuchungsgebiet, siehe Anlage 2) ein Gutachterverfahren zur Entwicklung einer städtebaulichen Struktur r die Ortsteilerweiterung integriert.

 

  1. Rahmenplanung und Gutachterverfahren werden von einem externen Moderations- und Partizipationsbüro in enger Abstimmung mit der WerkStadtr Beteiligung sowie mit dem Ortsbeirat begleitet.

 

  1. r die Entwicklung der Fläche „Marquardt Nord“ wird von der Eigenentwicklungsoption des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) Gebrauch gemacht.

 

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ x keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Die Rahmenplanung sowie das Gutachterverfahren nehmen Zielsetzungen der städtischen Klimakonzepte auf. Die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sind Querschnittsthemen, die gezielt im weiteren Projektverlauf durch Maßnahmen konkretisiert werden müssen.

 

 

 

Begründung:

 

Die Beschlussvorlage nimmt Bezug auf den Beschluss 20/SVV/0081 zur Fortschreibung des Potsdamer Baulandmodells 2019, nach dem geprüft werden soll, wie ein kommunaler Zwischenerwerb in das Potsdamer Baulandmodell integriert werden kann. Dieser Ansatz kann als wohnungs- und liegenschaftspolitisches Instrument verstanden werden und wird bereits in einigen deutschen Städten praktiziert.

 

Nach dem Zwischenerwerbsmodell wird von der Stadt vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Außenbereich mindestens 50% der Fläche angekauft, um auf dieser Fläche die volle Zielquote des sozialen Wohnungsbaus umzusetzen und langfristig Bindungen sicherzustellen (siehe Anlage 1, Abschnitt Hintergrund).

 

Im vorliegenden Pilotverfahren ist davon abweichend ein Flächenerwerb nicht durch die Landeshauptstadt Potsdam, sondern durch die ProPotsdam GmbH vorgesehen. Die konkrete Fläche umfasst eine rund 10 ha große Teilfläche des Flurstücks 662 der Gemarkung Marquardt, Flur 1 (siehe Anlage 2), welche sich im Eigentum der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) befindet. Die BVVG und die ProPotsdam haben sich unter Beteiligung der Verwaltung grundsätzlich bereits auf den Verkauf der genannten Fläche verständigt.

 

Die Fläche ist bereits im INSEK 2035 als Untersuchungsraum Siedlung und Freiraum“ dargestellt. Ziel ist es, aus dem Pilotverfahren Erkenntnisse und Vorgabenr die Fortschreibung des Baulandmodells abzuleiten.

 

Jede gliche Entwicklung in Marquardt muss ortsverträglich und behutsam erfolgen. Insbesondere müssen die Gegebenheiten und Bedarfe des Ortes berücksichtigt werden. Daher wird zur Analyse der Spielräume einer Weiterentwicklung des Ortsteils sowie zur Steuerung der bereits laufenden Entwicklungen eine Rahmenplanung für den gesamten Ortsteil durchgeführt (siehe Anlage 1, Abschnitt Rahmenplanung). Die Aufgabenstellung der Rahmenplanung ist mit dem Ortsbeirat Marquardt und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ndlichen Raumes abzustimmen.

 

r eine qualitätsvolle Planung ist ein kooperativer Partizipationsprozess erforderlich. Dieser soll in einem Werkstattformat austauschorientiert gestaltet werden, die Einwohnerinnen und Einwohner von Marquardt zur Mitwirkung anregen, aber auch ziel- und ergebnisorientiert sein. Der gesamte Planungs- und Beteiligungsprozess wird in enger fachlicher Abstimmung mit Potsdams WerkStadtr Beteiligung sowie mit dem Ortsbeirat durchgeführt (siehe Anlage 1, Abschnitt Partizipationsprozess).

 

Darüber hinaus wirdr die Fche Marquardt Nord“ ein Gutachterverfahren durchgeführt, um r die dort zu prüfende Entwicklung eine für den Ortsteil geeignete städtebauliche Struktur zu finden (siehe Anlage 1, Abschnitt Gutachterverfahren). Das Gutachterverfahren soll in den Prozess der Rahmenplanung integriert werden. umlicher Umgriff und Ziele des Verfahrens werden durch die ersten Arbeitsergebnisse der Rahmenplanung vorgegeben.

 

r eine Flächenentwicklung muss die Landeshauptstadt Potsdam jedoch von der Eigenentwicklungsoption des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) Gebrauch machen. Danach verfügt Potsdam außerhalb des „Gestaltungsraum Siedlung“ über ein Entwicklungspotential von rund 19,7 ha bis zum Jahr 2029. r das Pilotverfahren Marquardt würden bis zu 10 ha dieses Eigenentwicklungspotentials verwendet werden. 

 

Im Untersuchungsgebiet liegen außerhalb des Siedlungskerns noch Fchen von zwei weiteren Eigentümern (siehe Anlage 2). Für diese ist bei entsprechender Mitwirkungsbereitschaft ebenfalls ein Ankauf gemäß den Konditionen des beschriebenen Pilotverfahrens geplant. Die Durchführung des Pilotverfahrens ist jedoch auch abzüglich dieser Flächen ohne nachteilige Auswirkungen glich.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

Der Flächenerwerb im Rahmen des Pilotverfahrens Marquardt hat zunächst keine finanziellen Auswirkungenr den städtischen Haushalt, da die ProPotsdam GmbH diesen durchführt.

 

Die Kosten für die Rahmenplanung und die Beteiligung werden aus dem städtischen Haushalt finanziert. Diese Leistungen sollen extern vergeben werden. Damit treten externe Planungskosten auf, die sich voraussichtlich auf 134.089  belaufen. Durch den Fachbereich Stadtplanung werden hierfür Mittel in Höhe von 70.000 € aus dem Produktkonto 5431569 mit dem Unterprodukt 5110300 bereitgestellt. Der Aufwand wird voraussichtlich im Jahr 2023 anfallen.

 

Zusätzlich wurde ein Förderantrag gemäß der Planungsförderrichtlinie (PFR) des Landes Brandenburg gestellt, um den städtischen Haushalt zu entlasten und zusätzliche finanzielle Spielräume zur Ausgestaltung des Beteiligungsprozesses zu gewinnen. Die beantragte Zuwendung beträgt 107.271,36 €. Mit Erhalt der beantragten Fördersumme kann die kalkulierte Summe von rund 134.089 € beglichen werden.

Sollte eine Förderung ausbleiben, muss der Umfang des Planverfahrens reduziert, die Maßnahme zeitlich verschoben oder es müssen andere finanzielle Mittel akquiriert werden.

 

Die Kosten für das Gutachterverfahren tragen die ProPotsdam GmbH und die BVVG. Sollte von dritten Flächeneigentümern Mitwirkungsinteresse am Pilotverfahren bestehen, ist eine Kostenbeteiligung entsprechend abzustimmen.

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Anlagen

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