Beschlussvorlage - 22/SVV/0416
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Feuerwehr
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2022
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07.09.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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22.06.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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23.08.2022
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
positiv negativ x keine
Fazit Klimaauswirkungen:
Keine Auswirkungen |
Begründung:
Gemäß § 45 Abs. 2 und 3 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) ist für Leistungen der Feuerwehr unter bestimmten Voraussetzungen Kostenersatz zu leisten. Die vorliegenden Kostensätze sollen den Teil der Kosten der Feuerwehr decken, für die entsprechend der im § 45 Abs. 2 und 3 BbgBKG genannten Tatbestände Kostenersatz verlangt werden soll bzw. kann. Somit sind die Kosten für diese Einsätze nicht durch die Allgemeinheit zu tragen, sondern werden entsprechend dem Verursacherprinzip bzw. im Rahmen der Gefährdungshaftung ersetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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81,8 kB
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