Beschlussvorlage - 22/SVV/0416

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Feuerwehrkostenersatzsatzung)


 

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ x keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 Abs. 2 und 3 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) ist für Leistungen der Feuerwehr unter bestimmten Voraussetzungen Kostenersatz zu leisten. Die vorliegenden Kostensätze sollen den Teil der Kosten der Feuerwehr decken, r die entsprechend der im § 45 Abs. 2 und 3 BbgBKG genannten Tatbestände Kostenersatz verlangt werden soll bzw. kann. Somit sind die Kosten für diese Einsätze nicht durch die Allgemeinheit zu tragen, sondern werden entsprechend dem Verursacherprinzip bzw. im Rahmen der Gefährdungshaftung ersetzt.

 

 


 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Siehe Pflichtanlage
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...