Antrag - 22/SVV/0300

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzungen der städtischen Betriebe dahingehend zu überprüfen, ob sie den Geschäftsführern die notwendige Handlungsspielraum einräumt, der eine optimale unternehmerische Entscheidungsfreiheit sicherstellt, ohne die erforderliche Transparenz und Kontrolle durch den/die Gesellschafter und Gremien einzuschränken.

Dem Hauptausschuss ist bis Ende 2022 zu berichten.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Bei der Aufnahme der Flüchtlinge aus der Ukraine hat sich gezeigt, dass der Geschäftsführer der Biosphäre notwendige Sofortentscheidungen aufgrund seines eingeschränkten Handlungsrahmens nicht treffen konnte.

In einer immer komplexer werdenden Wirtschaft mit zahlreichen Abhängigkeiten und sich rasch verändernden Rahmenbedingungen wie z.B. in der Finanz- und Energiewirtschaft ist es häufig erforderlich, rasch zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Die den Geschäftsführern derzeit möglicherweise eingeräumten finanziellen Handlungsspielräume begrenzen diesen Gestaltungsspielraum und machen langwierige Gremienprozesse, und -entscheidungen erforderlich.  Dabei ist in den Gremien und der Verwaltung in der Regel das Fachwissen begrenzt und die Frage der Haftung eher unübersichtlich. Eine Überprüfung und ein Erfahrungsaustausch zwischen den Gesellschaften erscheint daher sinnvoll, um mit der modernen Wirtschaft Schritt halten und zeitgemäß handeln zu können.
 

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