Antrag - 03/SVV/0503
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept Suchtprävention und Suchthilfe der Stadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.07.2003
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03.09.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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19.08.2003
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Fortschreibung bisheriger Konzepte und Pläne bis November 2003 ein Gesamtkonzept für die Suchtprävention und Suchthilfe in der Stadt Potsdam vorzulegen, das die Angebote der Stadt und der freien Träger auf diesem Gebiet miteinander verknüpft und eine angemessene Angebotsstruktur der Drogenarbeit sichert. Dabei sind Maßnahmen der Suchtprävention für Kinder und Jugendliche besonders zu berücksichtigen und Angebote der akzeptierenden und aufsuchenden Drogenarbeit sicherzustellen.
Erläuterung
Begründung:
Legale und
illegale Drogen stellen eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit dar und die
Folgen der Abhängigkeit belasten die Sozialsysteme in gravierender Weise.
Erhebungen zum Drogenkonsum, wie z. B. die Repräsentativstudie im Auftrag des
JHA Potsdam 2002, haben ergeben, dass weiterhin mit einem Zuwachs des
Drogenkonsums gerechnet werden muss. Das gilt insbesondere für Alkohol und
Tabak, aber auch für Cannabis und in jüngster Zeit auch für Substanzen wie Heroin.
Mit den
Angeboten der verschiedenen Träger konnte in den letzten Jahren ein Netz an
Möglichkeiten geschaffen werden, dieses Problem zumindest einzudämmen. Mit der
zeitweiligen Androhung der sofortigen Einstellung der Arbeit von „chill out
e.V.“ wurde dieses Netz bereits gefährdet. Nachdem nunmehr die Ankündigung
erfolgte, dass die bisherigen Landeszuweisungen für diese Aufgabe 2004
drastisch gekürzt werden sollen, steht das Netz der Drogenarbeit in Potsdam
insgesamt in Gefahr.
Die
Antragsteller erachten es als notwendig, dass frühzeitig und unter Einbeziehung
der auf diesem Gebiet tätigen Einrichtungen und Träger ein gesamtstädtisches
Konzept der Suchtprävention und Suchthilfe erarbeitet wird, das sicherstellt,
dass auch in den nächsten Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung
steht. Dazu gehört aus Sicht der Antragsteller auch eine verlässliche Planung
der in den nächsten Jahren zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für
diese Arbeit.