Anfrage - 22/SVV/0426

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Antrags- und Rederecht für fraktionsfreie Stadtverordnete der Stadtverordnetenversammlung  am Beispiel der in der 46. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (SBWL) am 10.05.2022 

In der Sitzung habe ich zwei Ergänzungsanträge eingebracht und dazu gesprochen. Im Nachgang meines Redebeitrages, meldete sich der Stadtverordnete Heuer zu Wort und fragte den Ausschussvorsitzenden sinngemäß:

 

„Er bezweifele, dass der Stadtverordnete Menzel im SBWL Antrags- und Rederecht habe!?“

 

Der Vorsitzende erläuterte daraufhin Herrn Heuer den Sachstand und die Rechtslage.

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2022 hatte Herr Heuer (Vorsitzender) ohne Rechtsgrundlage und ohne mit mir als Betroffener vorher zu sprechen, einfach mein Fragerecht zur Drucksache 22/SVV/0199 negiert. Wiederholt „übersieht“ Herr Heuer in der Stadtverordnetenversammlung meine Wortmeldungen.

 

Aus wiederholtem und mehrfachem Anlass, frage ich daher zur Kontrolle der Verwaltung den Oberbürgermeister:

 

Wie will der Hauptverwaltungsbeamte sicherstellen, dass zukünftig rechtsstaatliche Grundsätze und die Regelungen der Kommunalverfassung in jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und seiner Ausschüsse, beachtetet und fraktionsfreie Stadtverordnete nicht diskriminiert werden?

 

 

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