Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0452

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Erstellung der Personalbedarfsanalyse ist eng mit dem Prozess der Haushaltsaufstellung verbunden. Dabei ist das geopolitische Ausmaß derzeit sowohl in Bezug auf die fortwährenden Auswirkungen der Corona-Pandemie als auch bezüglich der enormen Herausforderungen in Folge des Ukraine-Krieges schwer abschätzbar.

Die Personalbedarfsanalyse hat diese Themen entsprechend zu berücksichtigen. Zu unterscheiden sind hier insbesondere kurz- und mittelfristige personellen Mehrbedarfe für die Aufnahme der Geflüchteten seitens der LHP. Die Arbeiten hierzu sind intensiv im Gange (siehe hierzu auch die Berichterstattung im HA am 30.3.2022 DS 22/SVV/0264). Der Prozess wird flankiert durch den bereits in 2021 begonnenen Aufbau einer „Strategie Stellenwirtschaft“. Diese zielt darauf ab, noch stärker als bisher Methoden für den wirtschaftlichen Umgang sowohl mit den unbesetzten Stellen als auch mit den zu erwartenden zusätzlichen Bedarfen der Geschäftsbereiche für den Stellenplan 2023/24 zu entwickeln und gemeinsam mit diesen umzusetzen.

 

Der Zeitplan sieht die Durchführung entsprechender Gespräche von Ende April bis voraussichtlich Juni 2022 vor. Die Methodik für die Gespräche eine Rückkoppelung der Aufgabenerfüllung mit den vorhandenen bzw. durch Stellenbesetzung oder andere Maßnahmen zu erreichenden Kapazitäten bis einschl. 2024 sowie die Ergebnisse der Gespräche werden im Juni/Juli 2022 in schriftliche Entscheidungsgrundlagen für die internen LHP-Entscheidungsträger*innen wie für die Stadtverordneten überführt. Diese können in der Stadtverordnetenversammlung am 07.09.2022 vorgelegt werden.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

 

 

 

 

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