Anfrage - 22/SVV/0438

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Alle Jahre wieder liegen in den Sommermonaten am Havelufer he Mertz-von-Quirnheim-Straße - wochenlang dieselben Boote/Wohnboote kostenfrei im Stadthafen vor Anker. Die Liegeplätze sind jedoch als Tagesliegeplätze ausgewiesen. Die dauerhafte Nutzung führt immer wieder zu Problemen, beispielsweise bei der Müllentsorgung, aber auch zu Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch die Anwohner:innen.

 

Ich frage die Verwaltung:

 

Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Nutzung tatsächlich als Tagesliegeplatz erfolgt, u.a. um auch die oben beschriebenen Probleme (Müll, Lärm) zu vermeiden?


 

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