Antrag - 22/SVV/0455
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Kuratoriums der Hans Otto Theater GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium der Hans Otto Theater GmbH gemäß Drucksache Nr. 22/SVV/0175 am 02.03.2022 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH folgende sieben Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:
- über die Fraktion SPD Frau Dr. Sarah Zalfen (2 Sitze)
Herr Claus Wartenberg
- über die Fraktion DIE LINKE Frau Sophie Sumburane (1 Sitz)
- über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen Herr Peter Schüler (1 Sitz)
- über die Fraktion CDU Herr Klaus-Rainer Dallwig (1 Sitz)
- über die Fraktion DIE aNDERE Frau Beate Goreczko (1 Sitz)
- nach Losverfahren * mit der Fraktion
FDP über die Fraktion AfD Herr Sebastian Olbrich (1 Sitz)
*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
- über die Fraktion SPD Frau Babette Reimers, Frau Birgit Morgenroth
- über die Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Karin Schröter
- über die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Frau Sophia Rost
- über die Fraktion CDU Frau Anna Lüdcke
- über die Fraktion DIE aNDERE Frau Anja Heigl
- über die Fraktion AfD Herr Chaled-Uwe Said
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der Hans Otto Theater GmbH (HOT).
Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) hat das HOT ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus zehn Mitgliedern besteht. Das Kuratorium setzt sich wie folgt zusammen:
a) der/dem Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,
b) sieben Vertreter/innen, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf entsandt werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung),
c) einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für Kultur zuständig ist,
d) einem Vertreter des Betriebsrates.
Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 S. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates (Kuratoriums) sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).
Die Fraktion DIE LINKE beantragt mit der DS 22/SVV/0451 die Neubildung des Kuratoriums; anstelle des Stadtverordneten Krämer, der sein Mandat als Kuratoriumsmitglied niedergelegt hat, soll nunmehr Frau Sophie Sumburane fungieren. Voraussetzung ist, dass die o.g. DS die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder findet. Demzufolge sind die sieben von der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2022 entsandten städtischen Kuratoriumsmitglieder abzuberufen.
Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in das Kuratorium des HOT zu entsendenden Mitglieder nun folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 7 x 11/51 = 1,51 2 Sitze
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 7 x 10/51 = 1,37 1 Sitz
Fraktion DIE LINKE 7 x 10/51 = 1,37 1 Sitz
Fraktion CDU 7 x 6/51 = 0,82 1 Sitz
Fraktion DIE aNDERE 7 x 6/51 = 0,82 1 Sitz
Fraktion AfD 7 x 3/51 = 0.41
1 Sitz - Einigung oder Los*
Fraktion FDP 7 x 3/51 = 0.41
* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Kuratoriums eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Kuratoriumsneubesetzung bilden der Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH und die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:
DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten- versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)
DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam
DS 13/SVV/0830 Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.