Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0507

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Nach dem Beschluss der SVV vom 10.04.2002 zur Einführung  eines Identifikationssystems für Restabfallbehälter in der Stadt Potsdam wurde die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) beauftragt, die Ausschreibung für dieses System durchzuführen. Um die Anforderungen der Stadt Potsdam zu berücksichtigen, wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) und der STEP gebildet. Zur fachlichen Unterstützung wurde ein Ingenieurbüro, insbesondere zur Erstellung des für die Ausschreibung erforderlichen Leistungsverzeichnisses, hinzugezogen.

Im Zuge der Vorbereitung der Ausschreibung und den damit verbundenen intensiven Recherchen bei Körperschaften, die bereits ein Identsystem eingeführt haben, wurde von der Arbeitsgruppe eingeschätzt, dass für ein kostengünstiges, aber zugleich qualitativ hochwertiges System sehr umfangreiche Vorbereitungen sowohl bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses als auch bei der Einrichtung des Systems bei der STEP und dem örE erforderlich sind. Der vorgesehene Zeitrahmen zur Inbetriebnahme des Systems im Juli 2003 erschien nach Prüfung der Zeitketten für diese Ziele als nicht ausreichend. Somit wurde der Termin einvernehmlich auf den 01. März 2004 verschoben. Nicht zuletzt werden damit die erwarteten Mehrkosten des ansonsten unter hohem Zeitdruck arbeitenden Bieters vermieden.

Derzeit werden die eingegangenen Angebote der bereits erfolgten europaweiten  Ausschreibung aus-gewertet und Bietergespräche vorbereitet. Die Vergabe der Leistung erfolgt am 20. Juli 2003, der Beginn der Leistung am 18. August 2003. Der Umweltausschuss wird über das Ergebnis der Auswertung der Angebote und die erfolgte Vergabe durch den Bereich Umwelt und Natur informiert.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Einführung eines Identifikationssystems hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da alle Kosten für die Abfallentsorgung gebührenansatzfähig sind, d.h. in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden müssen. Die Auswirkungen auf die Abfallgebühren lassen sich abschließend erst nach Auftragserteilung beurteilen.

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