Beschlussvorlage - 22/SVV/0457
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Beschlusses 19/SVV/0382 'Sportplatz am Lerchensteig realisieren'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2022
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
Fazit Klimaauswirkungen:
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Begründung:
Ausgangslage / Hintergrund
Bekanntlich wird die LHP mittelfristig eine Sportfreianlagenfläche in Größenordnung von etwa zehn Großspielfelder zur Bedarfsdeckung benötigen. Diese sind derzeit im Rahmen verschiedener Planungen im Stadtraum verteilt verortet. Einer dieser Standorte war der Lerchensteig.
Der wachsende Bedarf wurde zum einen im Zuge der Sportentwicklungsplanung ermittelt und zum anderen auch in der Praxis durch die konkrete Bedarfsnachfrage von Sportvereinen festgestellt. So wuchs die Liste der Sportvereine mit Bedarfen an Flächen für Trainings- und Wettkampfbetrieb in den letzten Jahren kontinuierlich.
Für die Nutzungszeitenvergabe an Sportvereine wurde eine „Vergabematrix“ entwickelt, um Sportvereine mit Trainings und Spielzeiten entsprechend ihrer Sportart, Mitgliederstärke, Leistungsklasse etc. im Stadtgebiet fair zu versorgen. Die Bedarfe aller Potsdamer Sportvereine können schon seit einiger Zeit nicht mehr auskömmlich gedeckt werden. Alle Sportfreianlagen der Stadt Potsdam sind weitestgehend ausgelastet.
Historisch gesehen konnte für das 1999 abgerissene Ernst-Thälmann-Stadion bis heute kein angemessener gleichwertiger Ersatz geschaffen werden. Der Sportplatz in der Kirschallee ist neben der ausgelasteten Fläche für Wettkämpfe aufgrund seiner Untermaßigkeit nur bedingt geeignet.
Die Bedingungen für den organisierten Vereinssport, insbesondere für den Fußball sind im Potsdamer Norden unzureichend. Die bestehende Sportanlage in der Kirschallee wird für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport genutzt und ist völlig überlastet.
Die Vereine können keine neuen Mitglieder aufnehmen, da die Sportanlagen fehlen. Der Sportverein Potsdamer Kickers e.V. (über 400 Mitglieder), der in Potsdam bekannt für herausragende Kinder- und Jugendförderung im Fußball ist, musste 2018 erstmalig einen Aufnahmestopp für neue Mitgliedschaften verhängen. Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen ist bei den Vereinen auch in den nächsten Jahren eine große Nachfrage vor allem im Kinder- und Jugendbereich zu erwarten, die, Stand heute, nicht gedeckt werden kann.
Standortentscheidung Lerchensteig
Nach langer und intensiver Suche von Potenzialstandorten im Potsdamer Norden unter Mitwirkung der Fachämter des GB 2 und GB 4 gab es für die kurz- und mittelfristige Planung von Sportfreianlagen zunächst keine Standortalternativen zum Sportplatz Lerchensteig.
Darüber hinaus wurden in 2019 unter Einbeziehung einer AG, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, des GB 4 und des KIS alle Sportfreianlagen auf Erweiterungs- oder Entwicklungspotenziale untersucht. Die MV 19/SVV/707 ist der SVV vorgelegt und in den Ausschüssen erläutert worden. Es konnten stadtweit insgesamt nur vier Sportfreianlagen mit eher geringem Potenzial für Erweiterungen quantifiziert werden. Keine Bestandsanlage bot dabei zusätzliche Erweiterungspotenziale in den Dimensionen eines Großspielfeldes mit Wettkampfmaßen (Ausnahme Kuhfortdamm: B-Plan kurz vor Aufstellungsbeginn).
Die Planung und Realisierung eines Sportplatzes am Standort am Lerchensteig wurde aus verschiedenen nachstehenden Gründen nicht weiterverfolgt. Dies ist der bekannte Sachstand nach interner Befassung mit anschließender Information des Ausschusses für Bildung und Sport. Entgegenstehende bzw. erschwerende Belange sind hier zusammengefasst:
- Klagebereitschaft der Anwohner
- Naturschutzrechtliche Belange
- für Kinder und Jugendliche ungünstige Lage im Stadtgebiet
- erhebliche Mehrkosten durch Ausgleich- und Abbruchmaßnahmen sowie bauliche Verzögerung
- umfangreiche Abrissarbeiten von Bestandsgebäuden
- Baumfällungen
- Ersatzmaßnahmen für Baumfällungen
- Lärmschutzmaßnahmen für benachbarte Gebäudeteile
- Baupreissteigerungen über den gesamten Zeitraum
- Umverlegung von bestehenden Medienanschlüssen
Alternativstandorte Remisenpark und Deponie Habichtweg
Zuletzt hatte der GB 2 zusammen mit dem GB 4 und dem KIS erneut nach Alternativen zum Standort Lerchensteig gesucht.
Als eine Alternative wurde die mittelfristige Herstellung von bis zu zwei wettkampftauglichen Kunst- und Rasenplätzen am Standort „Remisenpark“ in dem als öffentliche Parkanlage mit Ausgleichsmaßnahmen festgesetzten Bereich / Bebauungsplan 81 „Park im Bornstedter Feld“ mittels B-Plan Änderungsverfahren und Baugenehmigungsplanung erwogen.
Eine weitere Alternative ist die mittelfristige Herstellung von bis zu zwei wettkampftauglichen Kunst- und Rasenplätzen am Standort Deponie Habichtweg. Hierzu wird zunächst ein Gutachten zur Möglichkeit der Überbaubarkeit benötigt, welches im Laufe des Jahres 2022 erwartet wird. Je nach Ergebnis des Gutachtens, müsste die Fläche jedoch zunächst vom Eigentümer GESA angekauft werden, um anschließend die Herstellung als Sportfreifläche umzusetzen.
Weiteres Verfahren
Die Standorte Remisenpark und Habichtweg sollen im Rahmen eines offenen Werkstattverfahrens in Federführung des städtischen Planungsbüros des Geschäftsbereichs 4 mit öffentlicher Beteiligung geprüft, bewertet und miteinander abgewogen werden. Bevor dieses Werkstattverfahren gestartet wird, soll für die Standorte Remisenpark und Habichtweg eine vergleichende Machbarkeitsstudie erfolgen. Innerhalb der Verwaltung wurde die Machbarkeitsstudie begonnen inhaltlich und methodisch vorzubereiten. Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens werden wiederum Grundlage für weitere konkrete Planungsschritte sein. Aufgrund von Personalengpässen im Rahmen der pandemiebedingten Aufgaben der Verwaltung konnte die Vorbereitung nicht abgeschlossen und daher die Machbarkeitsstudie noch nicht ausgelöst werden. Ohne eine Aussage des Eigentümers der Deponie Habichtweg zu den Untersuchungen der Deponieablagerungen ist jedoch eine Einschätzung darüber nicht möglich, ob dieser Standort für einen Sportplatz überhaupt zur Verfügung stehen kann. Ohne diese Aussage ist es nicht sinnvoll, diesen Standort in eine vergleichende Untersuchung zu anderen Standorten im Bornstedter Feld einzubeziehen. Das Gutachten bleibt insoweit abzuwarten.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Betrachtung / Verwendung der geplanten Haushaltsmittel
Aufstellung von Maßnahmen, welche als apl zur Deckung aus der Maßnahme „Sportplatz Lerchensteig“ (Invest.-Nr. 21000020) gespeist wurden:
HH-Jahr | apl i.H.v. | für Maßnahme | Invest.-Nr. | Antrags-datum | Bemerkung |
2020 | 350.000 € | Kunstrasenplatz Bornim | 23000008 | 17.11.2020 | bestätigt
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2020 | 200.000 € | Sanierung Kunstrasenplatz Kahleberg | 21000022 | 26.11.2020 | bestätigt |
2021 | 1.000.000 € | Sportfunktionsgebäude R.-Breitscheid-Str. | 21000028 | 09.04.2021 | bestätigt gem. Beschluss 21/SVV/0103 |
2021 | 20.000 € | Kita-Navigator | 35000025 | 08.06.2021 | bestätigt |
2022 | 554.000 € | Sanierung Sportplatz Kirchsteigfeld, (GES 46) | 23460004 | 19.04.2022 | am 27.04.2022 im Hauptausschuss bestätigt |
Summe: | 2.124.000 € |
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Diese Mittelumschichtungen waren jeweils begründet und zwischen Verwaltungsspitze und Politik abgestimmt. Durch die jeweiligen Beschlussfassungen bzw. Genehmigungen zu den o.g. Anträgen sind frühere Beschlüsse im Zusammenhang mit der Mittelbereitstellung für das frühere Vorhaben Lerchensteig obsolet.
Gemäß § 24 (2) Kommunales Haushalts- und Kassenrecht (KomHKV) können die noch vorhandenen Finanzmittel aus der Haushaltsstelle „Lerchensteig“ ohnehin nur noch im Haushaltsjahr 2022 genutzt werden. Vor diesem Hintergrund hatte die Verwaltung die o.g. Umschichtungsvorlagen (üpl/apl Anträge) zur Beschlussfassung den erforderlichen Gremien vorgelegt.
Als sicher gilt, dass bis Ende des Jahres 2022 weder an o.g. Alternativstandorten noch an anderen Perspektivstandorten tatsächliche Investitionen mangels gültigem Baurecht und / oder geeigneter eigener Flächen getätigt werden können. Insofern muss die Finanzierung für zukünftige Vorhaben auch in den zukünftigen Haushaltsjahren jeweils geplant, beantragt und etatisiert werden.