Anfrage - 22/SVV/0460

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach dem Abriss der Kaufhalle am Bisamkiez sollte auf diesem Grundstück eine Wohnbebauung erfolgen. Durch einen B-Plan ist gesichert worden, dass in der neuen Bebauung auch ein Einzelhandelsangebot gesichert werden soll. Nach mehreren Eigentümerwechseln gab es Überlegungen, auf diesem Grundstück ein Hochhaus zu bauen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie ist der Stand der Planungen zur künftigen Bebauung des Grundstücks der ehemaligen Kaufhalle am Bisamkiez?

 

r das Grundstück wurde im Frühjahr 2017 ein positiver Bauvorbescheid für die Errichtung einesnfgeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss (u.a. einem nahversorgenden Einzelhandelsbetrieb) und Tiefgarage erteilt. Ein darauf Bezug nehmender Bauantrag ist bislang nicht gestellt worden.

 

Unabhängig davon wird eine künftige Bebaubarkeit der Fläche im Rahmen der Masterplanung Schlaatz geprüft. Dabei wird auch der Vorschlag des Eigentümers diskutiert werden, dort ein Hochhaus zu errichten. Ein Ergebnis der Prüfung liegt noch nicht vor. Falls der Masterplan eine Bebauung vorsehen sollte, die über vorhandene Baurechte hinausgeht, müsste diese im Rahmen eines Bebauungsplanes konkretisiert und verbindlich gemacht werden.

 

 

 

Zuständigkeit:

 

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