Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0511
Grunddaten
- Betreff:
-
Werbesatzung der Stadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Herr Goetzmann, Tel. 2580
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.07.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit Beschluss der StVV vom 06.11.02 wurde die Verwaltung beauftragt, im Zusammenhang mit der anstehenden Überarbeitung der Werbesatzung Möglichkeiten zu überprüfen, die Werbemöglichkeiten für die städtischen Kultureinrichtungen, Kultur-GmbHs und freien Träger dahingehend zu erleichtern, dass die gegenseitige Bewerbung an den jeweiligen Standorten zugelassen werden kann. Ein Bericht hierzu ist bis zum Sommer 2003 gefordert worden.
Die Überarbeitung der Werbesatzung hat in der Zeit vom Herbst 2002 bis Mai 2003 mit der vorbereitenden verwaltungsinternen Überprüfung und Strukturierung eines ersten Teilbereiches der Stadt begonnen, der Auftrag für die Überarbeitung ist zwischenzeitlich nach Verfügbarkeit der bewilligten Fördermittel vergeben.
Satzungsentwürfe für erste Teilbereiche, die zugleich die
Gesamtsystematik einer für das Stadtgebiet (mit Ausnahme der besonders zu
regelnden Innenstadt) einheitlichen und gleichmäßigen Abstufung von
Schutzansprüchen und klarer als bisher beschriebenen Zulässigkeitskatalogen
vorzeichnen, werden voraussichtlich gegen Ende des Jahres vorliegen.
Für die Fragestellung nach besonderen Begünstigungen für die
wechselseitige Bewerbung von Kultureinrichtungen lässt sich nach dem
gegenwärtigen Stand der Arbeiten feststellen, dass eine Differenzierung nach
dem Inhalt der Werbung oder dem Veranlasser bzw. Besteller einer
Werbung ausscheiden wird.
Gleichwohl soll das inhaltliche Anliegen des Antrages bei
der weiteren Bearbeitung weiterverfolgt werden. Wenn dem Rechnung getragen
werden soll, müssen demnach nach aktuellem Stand der Überlegungen andere – generelle
– Erleichterungen der Werbung zugelassen werden, die dann jedoch auch
anderen Werbewünschen zugute kommen müssen.
Wie entsprechende Regelungsvorschläge von den im Antrag
angesprochenen Kulturträgern genutzt werden können, ob dies den Anforderungen
entspricht, und mit welchen nachteiligen Auswirkungen einer generellen
Ausweitung von Werbung dies möglicherweise verbunden ist, soll in einer
fachübergreifenden Arbeitsgruppe erörtert werden, bevor erste Satzungsentwürfe
den Gremien zur Beratung vorgelegt werden.
Eine abschließende Entscheidung wird erst in Kenntnis
konkreter Satzungsformulierungen und deren voraussichtlicher Auswirkungen
möglich sein.