Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0510
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmenplan zum Abbau des Bearbeitungsstaus in der Bauverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Herr Goetzmann, Tel. 2580
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.07.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit Beschluss in der Sitzung am
02.04.2003 hat die Stadtverordnetenversammlung die Verwaltung beauftragt, im
Juli 2003 einen Maßnahmeplan vorzulegen, wie und bis wann der bestehende
Bearbeitungsstau in der Potsdamer Bauverwaltung abgebaut werden kann. Der
Auftrag bezieht sich auf die Tatsache, dass eine Vielzahl von
bauordnungsrechtlichen Verfahren aus Vorjahren noch nicht abgeschlossen sind,
also insbesondere Bauanträge nicht beschieden, Widersprüche nicht abschließend
entschieden oder ordnungsrechtliche Verfügungen bzw. Bußgeldverfahren nicht
abgeschlossen sind.
Zunächst ist zu berichten, dass sich – ungeachtet
notwendiger struktureller Verbesserungen – der Abarbeitungsstand inzwischen
deutlich verbessert werden konnte. So ist mit Stand 13.06.2003 folgende
Abarbeitung erreicht (zum Vergleich die Zahlen des Standes 30.04.03):
Stand 30.04.03 offene
Vorgänge aus Vorjahren insgesamt 642
davon
Bauanträge,
Vorbescheide 430
ordnungsbehördliche
Verfahren 212
Stand 13.06.03 offene
Vorgänge aus Vorjahren insgesamt 431
davon
Bauanträge,
Vorbescheide 243
ordnungsbehördliche
Verfahren 188
Nach dieser Entwicklung kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Ende des Jahres nur noch eine geringe Zahl von offenen Rückständen aus Vorjahren verblieben sein wird.
Die Untersuchung der strukturellen Ursachen für die
Bearbeitungsrückstände lässt erkennen, dass die langen Bearbeitungszeiten u.a.
in lang andauernden Bemühungen um eine Komplettierung unvollständiger Anträge
liegen. Ebenso ist häufig auf die Nachbesserung zunächst nicht
genehmigungsfähiger Vorhaben hingewirkt worden, die um der Zügigkeit der
Entscheidung willen besser zurückgewiesen oder abschlägig entschieden worden
wären. Unzweifelhaft sind aber auch die Verfahrensabläufe deutlich
verbesserungsbedürftig.
Neben dem Problem der Bearbeitungsrückstände hat sich aber zugleich auch ein weiterer Sachverhalt ergeben, der in unmittelbarem Sachzusammenhang mit dieser Frage betrachtet und nur gemeinsam mit entsprechenden Maßnahmen gelöst werden kann:
Die zum 01.09.03 in Kraft tretende Novellierung der Bauordnung bringt mit der sog. „Konzentrationswirkung“ die Integration aller anderen erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse in die Baugenehmigung mit sich. Dies bedingt neue organisatorische, ablauf- und verfahrenstechnische Anforderungen, die bis zum 01.09.03 bewältigt sein müssen.
Wie schon bei der Behandlung des dem Beschluss zugrunde
liegenden Antrages ausgeführt, ist vor dem Hintergrund dieser komplexen
Problemzusammenhänge eine umfassende Organisationsuntersuchung
eingeleitet worden, die einerseits die Verfahrensabläufe des Baugenehmigungsverfahrens
und vergleichbarer Anträge analysiert und Optimierungsmaßnahmen entwickelt,
andererseits zugleich die Aufbaustruktur der unmittelbar eingebundenen
Bereiche „Bauordnung / Untere Bauaufsichtsbehörde“ und „Bürgerberatung Bau“
sowie die Schnittstellen zu anderen Dienststellen in der Verwaltung untersucht
und etwa erforderliche Anpassungen entwickelt.
Die Untersuchung wird neben der laufenden Arbeit mit
internen Kräften durchgeführt. Die Phase der Voruntersuchung zur Sammlung und
Aufbereitung der erforderlichen Daten ist weitestgehend abgeschlossen, ein
abschließender Zwischenbericht zur Übersicht über den detaillierten weiteren
Untersuchungsbedarf und die notwendige Priorisierung und Gewichtung wird
derzeit erstellt.
Eine Projektgruppe, die eine Anpassung der Abläufe,
Verfahrensschritte und Schnittstellen an die Bedingungen der novellierten
Bauordnung erstellt und deren rechtzeitige Implementierung bis zum 01.09.03 zu
gewährleisten hat, hat die notwendigen Abstimmungen mit den beteiligten Dienststellen
in der Verwaltung aufgenommen.
Vor diesem Hintergrund kann sich der geforderte
Maßnahmenplan nicht allein auf den Aspekt des Abbaus von
Bearbeitungsrückständen beziehen kann, sondern wird im Ergebnis der umfassenden
Organisationsuntersuchung als Gesamtergebnis vorgelegt werden. Ein
Gesamtüberblick über erforderliche Maßnahmen wird im Mai 2004 vorliegen. Unter
Beachtung der Fristen für Vorlagen bedeutet dies, dass eine Berichterstattung
über solche Ergebnisse zur letzten StVV vor der Sommerpause 2004 möglich ist.
Ungeachtet der laufenden Organisationsuntersuchung wird zugleich weiterhin kontinuierlich auf die gezielte Abarbeitung von Rückständen aus Vorjahren hingewirkt.