Anfrage - 22/SVV/0490

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Anfrage dient der Vorbereitung eines Stadtverordnetenbeschlusses.

Unsere Fraktion bemüht sich darum, Modelle zu finden, nach denen eine kostenlose Abgabe von Verhütungsmittel an Bedürftige erfolgen kann. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, ob bei einer kommunalen Kostenübernahme für Verhütungsmittel diese Leistungen potenziell auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden können. Aus anderen Kommunen, in denen Verhütungsmittel kostenlos abgegeben werden, wurden unseres Wissens bislang diese Leistungen nicht mit SGB II-Zahlungen verrechnet.

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

Unter welchem Voraussetzungen könnten bei einer kommunalen Kostenübernahme für Verhütungsmittel diese Leistungen durch das Jobcenter potenziell auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden?

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