Anfrage - 22/SVV/0491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung bei der Umsetzung des SVV-Beschlusses 19/SVV/1141 vom 11.11.2019, mit dem die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister beauftragte, auf der Homepage der Landeshauptstadt Potsdam eine Liste der Potsdamer Arztpraxen zu veröffentlichen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

 

Mehrere Kleine Anfragen zum Sachstand der Umsetzung wurden durch den Oberbürgermeister mit ständig wechselnden Begründungen für die unterbliebene Veröffentlichung der Liste „beantwortet“. Den traurigen Höhepunkt bildete die Antwort auf die Kleine Anfrage 22/SVV/0257 der Stadtverordneten Hellen Siewert (Die PARTEI).

 

Der Oberbürgermeister teilt dort mit: Sobald die Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a Strafgesetzbuch) erfolgt ist, wird die Liste der Bundesärztekammer auf der Homepage der Landeshauptstadt Potsdam verlinkt.“ Damit erweckt der Oberbürgermeister den Eindruck, als sei die Veröffentlichung der Liste von Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen eine (noch) strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch.

 

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Wann beabsichtigt der Oberbürgermeister - wie es in der beschlussfassenden Sitzung der SVV von der Sozial-Beigeordneten angekündigt wurde - die Potsdamer Arztpraxen anzuschreiben und um eine Rückinformation und ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung auf der Liste zu bitten?

 

 

 

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