Anfrage - 22/SVV/0495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach den bekannt gewordenen Entwürfen für eine Abschaltreihenfolge eines Ausfalls der Erdgasversorgung infolge des Überfalls Russlands auf die Ukraine, sollen Schwimmbäder zu den ersten Einrichtungen gehören, die kein Gas mehr verbrauchen dürfen.

 

Dazu frage ich den Oberbürgermeister:

 

Welche Perspektive sieht die Stadt, durch eine möglichst zügige Investition in eine Solarthermieanlage auf dem Dach des blu kurz- bis mittelfristig für eine zumindest teilweise Wärmeversorgung des blu in Folge einer Gasverknappung zu sorgen?

 

Die Errichtung einer solchen Anlage wäre nach § 61 Absatz 1 Nr. 3 a. Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) baugenehmigungsfrei möglich und unter der Annahme, dass andere öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten sind, baurechtlich frei von Bedenken.

 

Eine solche Entscheidung bedarf jedoch einer detaillierten Prüfung auf technische Umsetzbarkeit und betriebswirtschaftliche Vertretbarkeit, welche durch die Stadtwerke Potsdam vorzunehmen wäre.

 

 

 

 

Zuständigkeit:

 

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