Anfrage - 22/SVV/0499

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Hinsichtlich der Gebühren für die Trinkwasserlieferung und Abwasserentsorgung hat die Landeshauptstadt Potsdam gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam VG 8 K 6/14 aus dem Jahr 2019 im gleichen Jahr Klage eingelegt.

 

Wegen der erheblichen Bedeutung für die Potsdamerinnen und Potsdamer, frage ich zur Kontrolle der Verwaltung:

 

Welcher Sachstand (Schriftsätze, Verhandlungen, Termine, Argumente) kann zum Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 9 B 14.19 berichtet werden?

 

Den letzten Schriftsatz in dem Verfahren hat die Landeshauptstadt Potsdam im Januar 2022 bei Gericht eingereicht. Der Verwaltung liegt nach Anfrage im ersten Quartal 2022 beim Vorsitzenden des zuständigen Senats beim Oberverwaltungsgericht keine Terminierung der Berufsverhandlung vor. Ob mit einer Terminierung noch in 2022 gerechnet werden kann, konnte das Gericht nicht mitteilen. Somit liegen keine neuen Sachstände in dem Verfahren vor.

 

 

 

Zuständigkeit: GB Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

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