Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0506

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss 22/SVV/0131 vom 02.03.2022 ist eine Überarbeitung Förderung sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote festgelegt worden. Diese erfolgt in einem Entscheidungsgremium bestehend aus Vertreter:innen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammung und der Verwaltung.

 

In dem Entscheidungsgremium wurde folgender Zeitplan festgelegt:

 

-          Die Verwaltung legt dem Gremium bis zum 30.06.2022 einen überarbeiteten Entwurf der Förderrichtlinie vor.

 

-          Hinweise des Entscheidungsgremiums werden bis zum 13.07.2022 in die Richtlinie eingearbeitet.

 

-          Nach der Sommerpause 2022 wird die mit dem Entscheidungsgremium abgestimmte überarbeitete Richtlinie zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

 

-          Anfang 2023 sollen die Träger in einer Informationsveranstaltung über die Inhalte und Neuerungen der Richtlinie informiert werden.

 

Die überarbeitete Richtlinie zur Förderung gesundheits- und sozialfürsorgerischer Angebote soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.
 

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