Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/0511
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für 2022, Ortsbeirat Groß Glienicke: Blumen und Geschenk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Groß Glienicke, Birgit Malik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Entscheidung
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14.06.2022
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21.06.2022
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Erläuterung
Begründung:
Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Die Verwendung der Mittel ist in diesem Verfahren durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 4 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten.
Im Jahr 2022 feiert der Ortsteil Fahrland sein 825. Jubiläum. Der Ortsbeirat gratuliert mit einem Blumenstrauß (Gesteck oder Strauß) und gegebenenfalls mit einem kleinen Geschenk. Der Ortsbeirat genehmigt dafür einen Betrag von maximal 100 Euro. Im Januar 2022 wurde es versäumt, diesen Posten mit auf die Liste zu nehmen.