Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/0511

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Gewährung einer Zuwendung aus dem Sachaufwand des Ortsteils Groß Glienicke zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens 2022 in Höhe von

 

    100 Euro

 

an den Ortsbeirat, vertreten durch Winfried Sträter

 

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Erläuterung

Begründung:

Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Die Verwendung der Mittel ist in diesem Verfahren durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 4 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten.

 

Im Jahr 2022 feiert der Ortsteil Fahrland sein 825. Jubiläum. Der Ortsbeirat gratuliert mit einem Blumenstrauß (Gesteck oder Strauß) und gegebenenfalls mit einem kleinen Geschenk. Der Ortsbeirat genehmigt dafür einen Betrag von maximal 100 Euro. Im Januar 2022 wurde es versäumt, diesen Posten mit auf die Liste zu nehmen.

 

 

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