Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/0512

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

r den Kauf von 10 Rindenschälern zur Durchführung weiterer Arbeitseinsätze, um die Holzabsperrungen am Sacrower See zu erneuern, werden

   

           350,00 €

 

aus dem Sachaufwand des Ortsteils verwendet.

 

Partner für dieses Projekt ist der Revierförster, Herr Peschke.

 

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Erläuterung

Begründung:

Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Die Verwendung der Mittel ist in diesem Verfahren durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 4 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten.

 

Benötigt werden finanzielle Mittel zum Kauf der Werkzeuge wie im Antrag dargelegt. Der Ortsbeirat hat dieser Maßnahme bisher nicht zugestimmt.

 

 

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