Beschlussvorlage - 03/SVV/0445

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die städtebauliche Rahmenplanung und der Sanierungsplan für den Dorfkern Bornstedt werden als Grundlage weiterer Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes bestätigt.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Das ehemalige Dorf Bornstedt ist Bestandteil des Denkmalbereiches Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft und ist in die Weltkulturerbeliste der UNESCO eingetragen.

 

Das Dorf Bornstedt besitzt einen sehr großen Zeugniswert für die historische und städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich der Schlösserlandschaft. Es wurde unter Friedrich Wilhelm IV. zu einem „Kunstdorf“ mit verschiedenen italienisierenden Gebäuden umgestaltet. Als wichtigste Bauten gehören dazu die Kirche sowie das ehemalige Mustergut mit verschiedenen Funktionsbauten. Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts wurde auf Veranlassung des Kronprinzenpaares Friedrich Wilhelm und Victoria die neue Schule in der Ribbeckstraße im Norden, ein Gemeindehaus und Tagelöhnerhäuser im englischen Stil errichtet. Diese Gebäude im italienischen und englischen Stil und die Einbeziehung der umgebenden Landschaft mit Sichtbeziehungen zum Park Sanssouci sind die wesentlichen Elemente, die es zu erhalten gilt.

 

Um diesen Charakter zu bewahren, ist es notwendig:

 

-            prägende Gebäude zu erhalten und denkmalgerecht zu sanieren;

-           die öffentlichen Straßenräume den heutigen Anforderungen gemäß so herzurichten, dass sie

            sich in das Ortsbild unterordnend einfügen;

-            Neubauten in einem angepassten Maß dort zu ermöglichen, wo sie das Ortsbild nicht beein-

            trächtigen.

 

Diese Maßnahmen sind Inhalt der städtebaulichen Rahmenplanung.

Ziel dieses städtebaulichen Rahmenplanes ist es, in Ergänzung bzw. Vertiefung zur bereits vorliegenden Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße, die Mängel und Defizite im städtebaulichen Erscheinungsbild Dorflage Bornstedt auszuzeigen. Darüber hinaus werden dem Leitbild entsprechend Maßnahmen zur Verbesserung der Einführung in das Raum- und Landschaftsbild und Aussagen zur Aufwertung des Ortsbildes dargestellt.

Als Fortführung des Rahmenplanes wird ein Sanierungsplan ausgearbeitet, der die Einzelvorhaben zur Aufwertung des Plangebietes vorhabengenau darstellt und sich mit der Finanzierung dieser Vorhaben auseinandersetzt sowie deren Fördermöglichkeiten aufzeigt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Rahmenplanung ist eine informelle Planung und keine vorbereitende Planung für die Durchführung einzelner Bauvorhaben. Finanzielle Auswirkungen entstehen erst dann, wenn die Stadt Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.

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