Beschlussvorlage - 22/SVV/0417

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Feuerwehrgebührensatzung)


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ x keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 Abs. 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) sind für Leistungen der Feuerwehr unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren zu leisten. Die vorliegenden Gebührensätze sollen den Teil der Kosten der Feuerwehr decken, für die entsprechend der im § 45 Abs. 1 BbgBKG genannten Tatbestände Gebühren verlangt werden sollen bzw. nnen. Somit sind die Kosten für diese Einsätze nicht durch die Allgemeinheit zu tragen, sondern werden durch Gebühren entsprechend dem Verursacherprinzip bzw. im Rahmen der Gefährdungshaftung ersetzt.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Siehe Pflichtanlage
 

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Anlagen

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