Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/0510
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung Regionalplan 3.0
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Groß Glienicke, Andreas Menzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Entscheidung
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02.06.2022
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14.06.2022
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21.06.2022
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsvorsteher wird beauftragt, im Zuge des Beteiligungsverfahrens Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 für den Ortsteil Groß Glienicke Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist im Namen des Ortsteils Groß Glienicke fristgerecht bis zum 09.06.2022 gemäß der beigefügten Anlage vorzunehmen.
Erläuterung
Begründung:
Durch die Aufnahme der Kasernenfläche Krampnitz als Siedlungsfläche wird der MIV und ÖPNV auf der einzigen übergeordneten Bundesstraße 2 nach Berlin-Spandau erheblich zunehmen. Die Verkehrswirkungsuntersuchungen der LH Potsdam gehen von unrealistischen viel zu günstigen Annahmen zur PKW Dichte im 5 km außerhalb Potsdams liegenden Entwicklungsgebiet Krampnitz (1 Stellplatz für 2 Wohnungen) aus. Auch werden deutlich mehr Menschen aus dem Entwicklungsgebiet zur täglichen Arbeitsstelle nach Berlin fahren, als Potsdam in seiner Best Case Untersuchung dargestellt hat. Die LH Potsdam weigert sich, anders als bei der 1. Untersuchung, eine Real Case und Worst Case Verkehrsuntersuchung zum Verkehr durchzuführen. Mangels einer vorhandenen (oder geplanten) leistungsfähigen und attraktiven ÖPNV Anbindung von Krampnitz nach Berlin, wird es zu eine Anhäufung und Verlängerung der schon heute zu verzeichnenden ständigen Staus auf der B2 in der Ortslage Groß Glienicke kommen. Potsdam hat einer vom OBR beantragten und Bauleitplanungen vorgesehene Umgehungsstraße, über die L20 um die Waldsiedlung, aufgegeben. Die zu erwartenden Belastungen durch Lärm und Schadstoffen sowie der Situation im ländlichen Raum um Groß Glienicke bis zur Spandauer Heerstraße ist den hier lebenden Menschen nicht zuzumuten.
Hinzu kommt, dass Nachweise zur Belastung im heute schon überlasteten naheliegenden Naturschutzgebiet Königswald Sacrower See nicht vorliegen. Es ist zu befürchten, dass die dortige Natur über ein verträgliches Maß beeinträchtigt werden wir, die insbesondere das Risiko einer Zerstörung der sensiblen Uferzonen des im NSG liegenden Sacrower Sees bergen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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357,5 kB
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