Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/0514
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Verwendung von Fördermittel bis zu 200 Euro durch den Ortsbeirat Eiche gem. Ziff. 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Werner Pahnhenrich, Ortsvorsteher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Eiche
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23.06.2022
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Zusätzlich zu der bereits für 2021/2022 beschlossenen Verwendung der Mittel aus dem Sachaufwand des Ortsteils Eiche zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens werden Mittel bis zu 200 Euro bereitgestellt für:
Kosten für die Wartung und Pflege, einschließlich notwendiger Ersatzteilbeschaffung für das Schwalbenhaus
Dieser Beschluss gilt bis zum Ablauf der Wahlperiode 2024 des Ortsbeirates Eiche.
Erläuterung
Begründung:
Mit diesem Beschluss soll der Ortsbeirat Eiche für die ganze Wahlperiode in die Lage versetzt werden, die unter Ziff. 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf aufgeführten Möglichkeiten anzuwenden, sowie auf plötzliche nicht vorhersehbare Ereignisse (Defekt am Schwalbenhaus) angemessen reagieren zu können.