Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/0514

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Zutzlich zu der bereits für 2021/2022 beschlossenen Verwendung der Mittel aus dem Sachaufwand des Ortsteils Eiche zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens werden Mittel bis zu 200 Euro bereitgestelltr:

 

Kosten für die Wartung und Pflege, einschließlich notwendiger Ersatzteilbeschaffung für das Schwalbenhaus

 

Dieser Beschluss gilt bis zum Ablauf der Wahlperiode 2024 des Ortsbeirates Eiche.


 

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Erläuterung

Begründung:

Mit diesem Beschluss soll der Ortsbeirat Eiche für die ganze Wahlperiode in die Lage versetzt werden, die unter Ziff. 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf aufgeführten Möglichkeiten anzuwenden, sowie auf plötzliche nicht vorhersehbare Ereignisse (Defekt am Schwalbenhaus) angemessen reagieren zu können.


 

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