Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/0518

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Ortsvorsteher wird beauftragt, im Zuge des Beteiligungsverfahrens Bebauungsplanentwurfs Nr. 141-7A "Entwicklungsbereich Krampnitz dliches Zentrum West" r den Ortsteil Groß Glienicke Stellung zu nehmen.

 

Die Stellungnahme ist im Namen des Ortsteils Groß Glienicke fristgerecht bis zum 17.06.2022 gemäß der beigefügten Anlage vorzunehmen.

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Erläuterung

Begründung:

Durch die Ausweisung der Bebaubarkeit im Bebauungsplanentwurfs Nr. 141-7A "Entwicklungsbereich Krampnitz dliches Zentrum West" wird der MIV und ÖPNV auf der einzigen übergeordneten Bundesstraße 2 nach Berlin-Spandau erheblich zunehmen. Die Verkehrswirkungsuntersuchungen der LH Potsdam gehen von unrealistischen viel zu günstigen Annahmen zur PKW Dichte im 5 km außerhalb Potsdams liegenden Entwicklungsgebiet Krampnitz (1 Stellplatz für 2 Wohnungen) aus. Der Ortsbeirat befürchtet, dass deutlich mehr Menschen aus dem Entwicklungsgebiet zur täglichen Arbeitsstelle nach Berlin fahren werden, als Potsdam in seiner Best Case Untersuchung dargestellt hat. Die LH Potsdam weigerte sich, anders als bei der 1. Verkehrswirkungsuntersuchung, eine Real Case und Worst Case Verkehrsuntersuchung zum Verkehr durchzuführen. Mangels einer vorhandenen (oder geplanten) leistungsfähigen und attraktiven ÖPNV Anbindung von Krampnitz nach Berlin, wird es zu einer Anhäufung und Verlängerung der schon heute zu verzeichnenden ständigen Staus auf der B2 in der Ortslage Groß Glienicke kommen. Potsdam hat eine vom OBR beantragte und der Bauleitplanung vorgesehene Umgehungsstraße, über die L20 um die Waldsiedlung, aufgegeben. Die zu erwartenden Belastungen durch Lärm und Schadstoffen sowie der Situation im ländlichen Raum um Groß Glienicke bis zur Spandauer Heerstraße ist den hier lebenden Menschen nicht zuzumuten.  

Hinzu kommt, dass Nachweise zur Belastung im heute schon überlasteten naheliegenden Naturschutzgebiet Sacrower See und nigswald nicht vorliegen. Es ist zu befürchten, dass die dortige Natur über ein verträgliches Maß beeinträchtigt werden wir, die insbesondere das Risiko einer Zerstörung der sensiblen Uferzonen des im NSG liegenden Sacrower Sees bergen.

 

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Anlagen

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