Antrag des Ortsbeirates - 22/SVV/0519

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird gebeten, von unabhängiger Seite einerseits einen Bericht darüber erstellen zu lassen, wie es dazu gekommen ist, dass der Ortsteil nach der Eingemeindung seinen vormals vorhandenen Uferweg (Kolonnenweg) verloren hat. Darüber hinaus ist andererseits darzustellen aus welchen Gründen der nach dem B-Plan Nr. 8 vorgesehene neue Uferweg nach 13 Jahren noch immer nicht verwirklicht wurde.

 

Der Ortsbeirat bittet darum, den Bericht möglichst bis Ende des Jahres 2022 zu erhalten.

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Erläuterung

Begründung:

Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg a. d. Havel zeigt zum einem, dass Zweifel an dem berechtigten Gemeinwohlinteresse eines Uferweges nach dem B-Plan unberechtigt waren und sind. Zum Anderen ist es erschütternd, dass das Gericht offensichtliche schwere Verfahrensfehler ansprach, die für die Verfahren zu weiteren Verzögerungen unbekannter Zeitdauer führen werden.

Dies reiht sich ein in die Aufgabe des gewidmeten Kolonnenwegs, die vielfache Unterlassung von zahlreichen Vorkaufsrechtwahrnehmungen, der Duldung von Rechtsbrüchen am Seeufer bzw. anhaltenden Rechtsdurchsetzungsdefiziten, der überlangen Phase bis zu Abgabe der Anträge bei der Enteignungsbehörde und abschließend ungenügender rechtlicher Voruntersuchungen.

 

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