Antrag - 22/SVV/0259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Vorschläge zu machen, wie die Stadtverordneten im Rahmen der Information über beantragte oder geplante Neubauvorhaben auch über maßnahmenbezogene Baumfällungen in Kenntnis gesetzt werden können.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Baumbestand auf freien Flächen und in Innenhöfen verbessert das Mikroklima und damit die Wohnqualität in Städten wesentlich.

 

Dies ist gerade in dicht besiedelten Stadtteilen in Potsdam besonders wichtig.

Wie nicht zuletzt viele Nachfragen von Anwohner:innen und das Bemühen um Baumerhalt zeigte, muss dem Anliegen von Anwohner:innen zum Erhalt des Baumbestandes mehr Augenmerk gewidmet werden.

 

Wenn Bauherren zur Durchführung ihrer Bauvorhaben Baumfällungen beantragen, so erfolgt dies oft zusammen mit der Einreichung des Bauantrags. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens muss für die Fällgenehmigung die untere Naturschutzbehörde von der Bauaufsichtsbehörde beteiligt werden.

 

Es hilft den Stadtverordneten, wenn diese frühzeitig über den drohenden Verlust von Bäumen im Zusammenhang mit beabsichtigten Bauvorhaben Bescheid wissen.

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