Beschlussvorlage - 22/SVV/0419

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH gemäß Anlage 2.

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Erläuterung


 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der SWP hat keine Klimaauswirkungen.

 

 

 

 

Begründung:

I. Sachverhalt

Die Landeshauptstadt Potsdam ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der SWP wurde letztmalig am 09.03.2022 (22/SVV/0215) im Hauptausschuss angekündigt und ist beim Handelsregister zur Eintragung angemeldet.

Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge:

  • die Versorgung von Abnehmern mit Energie, insbesondere mit Elektrizität, Gas und Fernwärme,
  • die Wasserver- und Abwasserentsorgung,
  • der Betrieb von Infrastrukturnetzen sowie Erzeugungs- und Entsorgungsanlagen für die Energie- und Wasserver- sowie Abwasserentsorgung,
  • die Beförderung von Personen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Verkehrsraum der Landeshauptstadt Potsdam im Sinne von § 1 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes einschließlich der Organisation oder Koordinierung des überregionalen Personennahverkehrs nach Abschluss entsprechender Verträge mit Gebietskörperschaften oder anderen Verkehrsunternehmen unter Berücksichtigung des geltenden kommunalrechtlichen Örtlichkeitsgrundsatzes,
  • die Entsorgung von Abfällen sowie die Straßenreinigung,
  • der Betrieb von öffentlichen Bädern,
  • die Erbringung von Leistungen im Bereich des Fuhrparkmanagements für die Landeshauptstadt Potsdam, ihren Einrichtungen und Unternehmen, an denen sie beteiligt ist und
  • der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen und Verkehrseinrichtungen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam.

Die SWP ist an folgenden Gesellschaften unmittelbar beziehungsweise mittelbar beteiligt:

  • Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
  • Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)
  • ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP)
  • derlandschaft Potsdam GmbH (BLP)
  • Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH (SBP)
  • Kommunale Fuhrparkservice Potsdam GmbH (KFP)
  • Krampnitz Energie GmbH (KE; unmittelbar sowie mittelbar über die EWP)
  • Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP; mittelbar über die EWP).

II. Handlungsbedarf

Die Wertgrenze beim Abschluss und der Änderung von Verträgen mit einem einmaligen oder einem jährlich wiederkehrenden Entgelt in Höhe von 300.000 €, bei denen die Zustimmung des Aufsichtsrates vor Vertragsabschluss einzuholen ist, hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Mit Erhöhung der Wertgrenze auf 500.000 € soll der Aufsichtsrat sich auf die wesentlichen Geschäftsvorfälle konzentrieren können. Für diese Änderung ist nach § 14 Nr. 3 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der LHP einzuholen.

Weiterhin wird die im Hauptausschuss am 09.03.2022 angekündigte Einführung von digitalen Sitzungsformaten für die Unternehmensorgane (22/SVV/0214) umgesetzt. Diese Änderungen sind aus Arbeitseffizienzgründen hier mit aufgeführt, obwohl eine Beschlussfassung nach § 14 Nr. 3 Hauptsatzung hierfür nicht notwendig wäre.

III. Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen für die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der SWP sind das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und die Hauptsatzung der LHP. Gemäß § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der LHP entscheidet die SVV u.a. über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

Anlagen:

Anlage 1: Synopse

Anlage 2: Gesellschaftsvertragsentwurf SWP n.F.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen. Die Kosten der notariellen

Beurkundung der Gesellschaftsvertragsänderung werden durch das Unternehmen getragen.
 

 

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Anlagen

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