Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0667

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

Die Landeshauptstadt Potsdam informiert die SVV darüber, dass der am 31.01.2020 von der Landeshauptstadt Potsdam eingereichte Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms „GRW-Infrastruktur“ zur Umsetzung des Vorhabens „MED:IN“ gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg zurückgezogen wird.

 

Das Vorhaben MED:IN geht auf den Stadtverordnetenbeschluss vom 30.01.2019 (DS-Nr.: 18/SVV/0854) zurück und sieht dabei die Errichtung und den Betrieb des „MED:IN“ als medizinisches Anwendungs- und Innovationszentrum in enger fachlicher Verbindung zum Klinikum Ernst von Bergmann und mit räumlicher Verortung auf dem Klinikcampus vor. Für die Errichtung des MED:IN wurde die Bebauung einer Parkplatzfläche auf dem Campus des KEvB, der Betrieb durch eine Enkelgesellschaft des KEvB sowie eine Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm „GRW-Infrastruktur“ zur Gebäudeerrichtung vorgesehen.

 

Die entsprechenden Vorarbeiten zur Umsetzung des Vorhabens wurden mit dem Erwerb der Medizinische Versorgungszentrum Berlin-Charlottenburg GmbH durch die Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH und der anschließenden Umfirmierung in die Ernst von Bergmann Innovation-Transfer-Gesellschaft mbH (EvB ITG) am 06.06.2019 vorgenommen. Ferner erfolgte die fachliche und kalkulatorische Weiterqualifizierung des Vorhabens und die Einreichung eines Förderantrages.

 

Durch die immensen Anforderungen des Klinikums bei der Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und durch den zwischenzeitlich begonnenen grundlegenden Strategieprozess zur Neuausrichtung des KEvB wurde das Projekt „MED:IN“ in dieser Phase zunächst nicht weiterverfolgt.

 

Ausgehend von dem laufenden Strategieprozess werden derzeit in einer Machbarkeitsuntersuchung die räumlichen Entwicklungsperspektiven des Klinikums bewertet. Aus diesem Grund ist eine Vorwegnahme von etwaigen Entwicklungsoptionen durch ein Neubauvorhaben am bestehenden Standort nicht zielführend. Eine Weiterqualifizierung des Vorhabens MED:IN ist daher aus jetziger Sicht bis mindestens Ende 2024 nicht möglich und eine Rücknahme des Förderantrages notwendig.

 

Es ist dabei wichtig zu betonen, dass die LHP und das KEvB mit der Rücknahme des Förderantrages keine Abkehr von den Zielsetzungen des Vorhabens, der Förderung von innovativen Kooperationen zwischen Klinikum und Unternehmen sowie Start-ups der Gesundheitswirtschaft, zum Ausdruck bringen wollen. Die Bedeutung des Klinikums als wichtiger Akteur im Innovationssystem der regionalen Gesundheitswirtschaft wird in denen im Hauptausschuss beschlossenen strategischen Leitplanken der Neuausrichtung des KEvB (DS-Nr.: 21/SVV/1304) deutlich herausgestellt. Innovationen und die Stärkung von Kooperationen zwischen dem Klinikum und Unternehmen der Gesundheitswirtschaft zählen dabei zu den bedeutsamen Zielstellungen.

 

Eine Neufassung eines vergleichbaren Projektes zu einem Innovations- und Anwendungszentrums oder die Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten ist in den perspektivischen Entwicklungen des KEvB möglich und ein neuer Förderantrag zu einem ähnlichen Vorhaben in der laufenden GRW-Förderperiode bis einschließlich 2027 denkbar.

 

Trotz der ausgesetzten Verwirklichung des Vorhabens ist die EvB ITG derzeit unter anderem mit dem Abschluss und der Verwaltung von Verträgen zu klinischen Studien und Anwendungsbeobachtungen tätig.

 

Aufgrund der Wirksamkeit der mit dem Beschluss verbundenen gesellschaftsrechtlichen Veränderungen ist ein Aufhebungsbeschluss nicht zielführend.

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Erläuterung


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

 

 


 

 

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