Mitteilungsvorlage - 22/SVV/0696

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Die Ausschreibung der Erstellung eines Pflegebedarfsplans für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Die Bevölkerung in der Landeshauptstadt Potsdam wächst und gleichzeitig auch die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen. Die Dynamik der fortschreitenden Veränderungen innerhalb der Bevölkerungsstruktur erfordert eine Weiterentwicklung der örtlichen Rahmenbedingungen und der pflegerischen Versorgungsstruktur.

 

Der Pflegebedarfsplan soll den Prozess der Sozialraumgestaltung in Bezug auf die Pflege unterstützen. Es müssen wesentliche Daten und Fakten vorausblickend bis zum Jahr 2035 bereitgestellt sowie Entwicklungserfordernisse und Gestaltungswege in Bezug auf die Pflege sowie dessen Umfeld aufgezeigt werden.

 

Im Rahmen des Pakts für die Pflege und des Förderprogramms Pflege vor Ort des Landes Brandenburg stehen der Landeshauptstadt Potsdam bis zum 31.12.2023 jährlich 150.000 Euro zur Förderung regionaler Pflegestrukturplanung zur Verfügung. Einen Teil dieser Fördermittel möchte die Landeshauptstadt Potsdam nutzen, um die Erstellung eines Pflegebedarfsplans an ein externes Institut zu vergeben.

 

Zur Erstellung ist die Beauftragung eines Dritten erforderlich. Der Fachbereich Soziales und Inklusion führt ein Vergabeverfahren durch.

 

r die Leistungserbringung sollen Mittel in Höhe von ca. 60.000 EUR verwendet werden. Dieser Wert wurde im Rahmen einer Markterkundung festgestellt.

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Erläuterung


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen des Pakts für die Pflege und des Förderprogramms Pflege vor Ort des Landes Brandenburg stehen der Landeshauptstadt Potsdam bis zum 31.12.2023hrlich 150.000 Euro zur Förderung regionaler Pflegestrukturplanung zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Potsdam hat daher Mittel in Höhe von ca. 60.000 EUR abgerufen. Dieser Wert wurde im Rahmen einer Markterkundung festgestellt.

 

Laut Richtlinie ist ein Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden ist in Höhe von mindestens 20 Prozent notwendig. In diesem Fall ist ein finanzieller Eigenanteil nicht notwendig, da die Landeshauptstadt Potsdam Personalkosten in Höhe von 13.467,64 EUR als Eigenanteil einbringt.

 

Der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam wird dadurch nicht belastet.

 

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