Beschlussvorlage - 22/SVV/0706

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufnahme von Krediten in Höhe von 15.000.000 zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen gemäß Wirtschaftsplan 2021 durch den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 1 % p. a.

  bzw. Ratenkredit

- max. Zinssatz 3,0 % p. a.

 

Die Kreditaufnahme hat innerhalb von 10 Monaten nach Beschlussfassung zu erfolgen.
 

Reduzieren

Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Die Aufnahme von Krediten hat keine Klimaauswirkung.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 20/SVV/1374 vom 18.02.2021 den Wirtschaftsplan 2021 des KIS beschlossen, der eine Kreditaufnahme i. H. v. insgesamt 25.991.300 € vorsieht. Mit Schreiben vom 22.06.2021 genehmigte das Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg die beantragte Kreditermächtigung in voller Höhe. Der Wirtschaftsplan 2021 trat mit seiner Veröffentlichung am 19.08.2021 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam in Kraft.

 

Eine frühere Aufnahme der Kredite war auf Grund der jeweiligen Projektfortschritte sowie unter Berücksichtigung der Liquiditätsplanung nicht erforderlich. Nunmehr ist beabsichtigt, eine Teilsumme i. H. v. 15.000.000 € der Kreditermächtigung gemäß Wirtschaftsplan 2021 des KIS in Anspruch zu nehmen. Die Aufnahme der Kredite ist im Anschluss an die Beschlussfassung im Verlauf des vierten Quartals 2022 und ersten Quartals 2023 vorgesehen.

 

Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 86 Abs. 2 BbgKVerf gilt eine Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung aus dem Wirtschaftsplan 2021 bis zum 31.12.2022 und darüber hinaus längstens bis zur Veröffentlichung des Wirtschaftsplans 2023 ihre Gültigkeit.

 

Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 16 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es sind die Aufnahmen von Kommunaldarlehen vorgesehen. Sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB - genutzt werden.

 

 

 

 

 

Die Kredite sollen innerhalb von 10 Monaten nach Beschlussfassung aufgenommen werden. Bei der Aufnahmeentscheidung hat der KIS die Subsidiarität der Kreditaufnahme nach § 64 (3) BbgKVerf zu prüfen. Bei der Ausschreibung ist auf einen günstigen Aufnahmezeitpunkt bezüglich des Zinsniveaus zu achten. Der KIS kann die Gesamtkreditsumme auf mehrere Kredite aufteilen. Dabei gelten die im Beschluss genannten Bedingungen für jeden einzelnen Kredit.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird nach der erfolgten Aufnahme der Kredite über den vertraglichen Zinssatz informiert.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen der Kredite sind im gültigen Wirtschaftsplan 2022 des KIS berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung des maximalen Zinssatzes von 3,0 % p. a. und einer anfänglichen Tilgung von 1 % p. a. führt dies im ersten Jahr nach Kreditaufnahme bei einem Annuitätendarlehen zu einer maximalen Zinsbelastung i. H. v. 450.000 € und einer Tilgung i. H. v. 150.000 €. Die Gesamtbelastung aus Zinsen und Tilgungen liegt in den Folgejahren bei 600.000 € p. a., wobei sich die Zinsbelastung zu Gunsten der Tilgung schrittweise verringert.

 

Die finanziellen Auswirkungen der mit Hilfe der Kredite getätigten Investitionen, in Form von Mieten und Betriebskosten für die Nutzer sind in der gültigen Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2022 sowie in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vollumfänglich berücksichtigt.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...