Antrag - 22/SVV/0748

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich u.a. in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter im Stadtwerkeverbund dafür einzusetzen, bestehende rden für den Anschluss sogenannter Stecker-Solargeräte auch in der Landeshauptstadt Potsdam zu senken.


 

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Erläuterung

Begründung:

Als Stecker-Solargeräte („Balkon-Kraftwerke“) werden kleine Solaranlagen bezeichnet, die mit einer Leistung von maximal 600 Watt pro Haushalt ohne behördliche Genehmigung über den normalen Stromstecker im Haus installiert werden können.

Mit einem Stecker-Solargerät können Bürgerinnen und Bürger einen persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Mini-Solarsysteme produzieren Strom, um an sonnigen Tagen einen Teil der Grundlast und der Mittagsspitze eines Haushaltes zu decken.

Das Solarpanel hat einen Wechselrichter und kann per Haushaltsstecker eingesteckt werden. Die Anlagen können beispielsweise auch Mieterinnen und Mieter auf Balkonen aufstellen.

Das Solargerät kann entweder an eine spezielle Einspeise-Steckdose ("Wieland-Steckdose"), die ein Elektriker installieren muss, oder alternativ über einen Schutzkontaktstecker an eine haushaltsübliche Steckdose angeschlossen werden. Letzteres ist aber rechtlich nur zulässig, wenn der Wechselrichter über einen sogenannten NA-Schutz verfügt. Allerdings bestehen einige Netzbetreiber auf einer Einspeise-Steckdose und verbieten die Alternativvariante mittels Schutzkontaktstecker/NA-Schutz, so auch in Potsdam.

Dagegen ist in anderen europäischen Ländern der Anschluss über eine haushaltsübliche Steckdose sogar explizit erlaubt.


 

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Anlagen

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