Antrag - 22/SVV/0724

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt möchte die Durchführung von nichtkommerziellen Freiluftpartys für Jugendliche im Potsdamer Stadtgebiet ermöglichen und eine eigenverantwortliche Durchführung erleichtern.

 

Dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt, mehrere konkrete Standorte zu identifizieren, die ein möglichst geringes Potential für Zielkonflikte (Natur, Wohndichte) aufweisen und für diese Standorte ein vereinfachtes Antragsverfahren zu entwickeln.

 

Das Ziel besteht darin, Engagement und Verantwortung jugendlicher Gruppen in Potsdam aufzunehmen und so das Miteinander in der Stadt zu srken.

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Erläuterung

Begründung

Junge Menschen haben das Bedürfnis ungezwungen im Freundeskreis oder in ihrer Subkultur miteinander umzugehen. Insbesondere während der Pandemie aber auch unabhängig davon wird der Wunsch artikuliert, Partys unter freiem Himmel feiern zu können, nichtkommerziell, vielleicht nur mit Anlage und DJ-Pult.

 

Während sich kleine Gruppen im Rahmen der bestehenden Ordnungen überall treffen können, bedarf es für ein Treffen in größerer Anzahl von Teilnehmenden und für einen höheren Lärmpegel doch einer gewissen Vorbereitung und Vereinbarung.

 

In jedem Fall geht es um gegenseitiges Verständnis, um Unterstützung durch die Verwaltung ebenso wie um Erfahrung in der Wahrnehmung von Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme. Entwicklungen wie an der Schiffbauergasse und mit dem team Bundes B zuerst im Klosterkeller und jetzt im Staudenhof zeigen positiv, wie das laufen kann.

 

Konkrete Flächen könnten an geeigneten Jugendclubs, im Lustgarten, in der Schiffbauergasse, im Luftschiffhafen, am Rande des Babelsberger Parks, im Volkspark oder auf dem Bolzplatz bei Fahrland sein.

 

Obwohl in der brandenburgischen Landeshauptstadt andere Rechtsgrundlagen bestehen, können die Verfahren in Bremen und Halle als Anregung herangezogen werden:

Danach sind nichtkommerzielle Freiluftpartys für junge Kulturschaffende mit kurzen Genehmigungsverfahren unbürokratisch zu ermöglichen. Sie sind beim Ordnungsamt mindestens einen Werktag vorab anzumelden und möglichst umgehend, wenn kein ausschließender Grund vorliegt, zu genehmigen. Eine Besucherobergrenze gibt es dort nicht. Es gilt: Werbeverbot, Eigenverantwortung, Keine Haftung. (Vgl.: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.887573.de&template=00_html_to_pdf_d).

Weiterhin ist dort festgelegt:

Die Veranstaltenden sorgen für Toiletten und weisen diese bei der Anmeldung nach, geben eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner und die Kontaktdaten an. Die teilnehmenden Personen haben jede öffentliche Kundgabe des Veranstaltungsortes zu unterlassen. Sie haben eigenverantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Freiluftparty zu sorgen. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr.

Die teilnehmenden Personen haben insbesondere

  1. vor Beginn der Freiluftparty die Örtlichkeit auf Gefahrenquellen zu untersuchen und diese zu beseitigen;
  2. unverhältnismäßige Beeinträchtigungen des Gemeingebrauchs, der gewöhnlichen Nutzung oder einer anderen genehmigten oder genehmigungsfreien Sondernutzung der Örtlichkeit oder in deren Nachbarschaft zu vermeiden;
  3. sicherzustellen, dass von der Freiluftparty keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und kein Lärm ausgeht, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen;
  4. Abfall, andere Verunreinigungen oder Beschädigungen bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung zu beseitigen;
  5. Abfälle, Verunreinigungen oder Beschädigungen, welche die gewöhnliche Nutzung der Örtlichkeit erheblich beeinträchtigen, bis spätestens 10 Uhr des auf den Beginn der Veranstaltung folgenden Kalendertages zu beseitigen;
  6. auf der Freiluftparty keine gewerblichen Aktivitäten zu dulden, insbesondere kein Eintrittsgeld zu verlangen und keine Speisen oder Getränke gewerbsmäßig zu verkaufen;
  7. mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zusammenzuarbeiten.

 

In den Beispielen Bremen und Halle zeigt sich, dass es auch dort Regelungsbedarfe gibt, in diesem Rahmen aber unkompliziert verfahren werden kann und gute Erfahrungen gemacht wurden.

 

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Anlagen

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